(04.03.2021, 17:50)qqqq4 schrieb: Danke für die Info.
Kennst du auch den Grund?.
Ich befürchte auch, letztendlich fallen auch Stillhaltergeschäften unter Termingeschäften.
Alles ist möglich mit SPD.
Entschuldige die späte Antwort. Ich kenne den Grund nicht, es dringt kaum etwas nach außen vor.
Insofern spekuliere ich, was ich ja durch die Steuerregel eigentlich nicht mehr darf
. Es herrscht wahrscheinlich Uneinigkeit und eigentlich müsste man im BMF-Schreiben jedes einzelne Produkt, jedes einzelne Zertifikat gesondert beschreiben, was ein Ding der Unmöglichkeit ist. Ich könnte mir vorstellen, dass es ein Ringen zwischen SPD-Leuten ist, die alles, aber wirklich alles verbieten oder praxisrelevant unter irrsinniger Steuerstrafe (über 100%) stellen wollen und irgendeine vernünftige Person, die noch dagegen hält und diesen Irrsinn Einhalt gebieten will.
Zu den Stillhaltern: Ich gebe Taxadvisor in allen Dingen zu dem, was im Gesetz drinsteht recht, allerdings wollen alle Eurex-Abteilungen der Banken hier eine schriftliche Bestätigung des BMF, die nicht vorliegt und deswegen sagt dir kein deutscher Broker (Steuerabteilung und langjährige Eurex-Mitarbeiter), dass sie definitiv Verluste aus Stillhaltergeschäften bei der nächsten Jahresbescheinigung für 2021 oder in der Handhabe 2022 in den allgemeinen Verlusttopf stellen werden. Schließlich muss der Steuerpflichtige hinterher klagen. Angesichts der angespannten Situation und der unklaren Lage herrscht verständlicherweise eine große Verunsicherung. Und wo die SPD kann, legen sie dir Steine in den Weg und dies mit einem ganz besonderen Engagement. Und im Moment sitzen sie am längeren Hebel.
Ein Steuergesetz, dass Steuern auf Verluste oder über 100% auf Gewinne entstehen lässt, hat auch keiner vorher für möglich gehalten und erst recht nicht, dass dir nun niemand - nach 15 Monaten Bestehen des Gesetzes und nach 9 Wochen der Anwendung - von der Gesetzgebung/Regierung/BMF mitteilt, was konkret unter diese Gesetz fällt.