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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 15.10.2023, 22:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2023, 08:11 von bimbes.)
(15.10.2023, 02:44)minenfuchs schrieb: Ich habe mir mal die Situation bzgl. der Anfragen im Bundestag angesehen:
https://dip.bundestag.de/erweiterte-such...isdatum_ab
Es passiert leider nix mehr. Die letzte Frage war Ende Juli von Kay Gottschalk. Staatssekretärin Hessel hat bisher alles abgebügelt und man nimmt es wohl so hin.
Die Antwort von Hessel, als Steuerberater und RA
Verlustbescheinigung….Verluste werden durch die Steuerbescheinigung der ….
Die FDP benötigt auch Nachhilfe.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 16.10.2023, 19:13
Minenfuchs das ist ein Sachforum hier und nicht das WO Board (das Du ja bereits zugespammt hast.) Danke
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 16.10.2023, 21:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2023, 22:14 von minenfuchs.)
Welche der Posts haben nicht mit dem Thema zu tun? Oder hast Du einfach nur ein persönliches Problem mit mir?
Und noch kurz zu dem besagten WO-Board. Das ist nun quasi geschlossen, wohl aus "politischen Gründen". Es gibt logischerweise auch Leute, die auf der anderen Seite stehen. Wo stehst Du? Du könntest ja auch die Bindingsteuer verteidigen, das wäre dann ein inhaltlicher Battle, den ich z.B. schon gegen ein Finanzamt geführt habe.
Ich will aber mal die Gelegenheit nutzen, um auf diverse Probleme hinzuweisen, die vielen nicht bewusst sind:
- Finanzbeamte sind nicht "neutral", sie stehen auf der Seite des Arbeitgebers und daher machen die es euch nicht leicht
- Finanzbeamte können unmöglich Experten für jede Nische des Steuerrechts sein - das bietet auch Chancen für euch (AdV, Ruhen des Verfahrens etc.)
- auch Finanzrichter sind Menschen, d.h. die können auch gegen euch entscheiden
- FG-Verfahren ist eher einfach oder preiswert, BFH wäre der "Horror" bzgl. der Kosten - auch wenn die beim Aktienbinding schon pro Anleger votiert haben
- auch BVerfG-Richter haben eine "politische Meinung" und könnten durchaus pro Binding entscheiden
- BVerfG dauert ewig, eher 2035 + x
- ohne Politik wirds nicht gehen
- eine linke Regierung könnte ein BVerfG-Urteil gegen die Bindingsteuer durchaus "aushebeln", z.B.
nur tlw. umsetzen (z.B. viel später, also nicht ab VZ 2021)
Umsetzung verzögern (Bescheide muss das FA machen)
"Ersatzregelung" schaffen
Urteil ignorieren bzw. liegen lassen
Und das waren sicher noch lange nicht alle Probleme. Es ist wahrlich ein Marathon. Hätte ich vor 4 Jahren so nicht erwartet. Ich hätte voll gewettet, dass Martin Hlouscheks Verfassungsbeschwerde klappt. Oder viel früher Verfahren von den FG zum BVerfG gehen. Oder dass die Länder oder CDU/CSU das Gesetz später kippen. Oder die FDP uns rettet. Oder nach Lothar Binding die Verbissenheit verschwindet usw.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 17.10.2023, 17:55
Als Hayek-Anhänger sollte man eigentlich gegen den Weg in die Knechtschaft sein.
Das Thema wird nicht rein rechtlich entschieden werden. Die linksgrünen testen wie weit sie gehen können.