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Führerschein Um-Tausch nach Geburtsjahrgang | 24.01.2024, 10:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.01.2024, 10:53 von Noni-Binder.
Bearbeitungsgrund: Ergänzung
)
Alte Führerscheine. Wann sie ungültig werden und welche Fristen gelten
Warentest v. 17.01.2023
im Detail:
https://www.test.de/Alte-Fuehrerscheine-...6pEALw_wcB
Sonderregel für Senioren.
Vor 1953 Geborene sind zunächst von der Umtauschfrist befreit,
da fraglich ist, ob sie im Jahr 2033, wenn die EU-Führerscheine
dann allgemein Pflicht sind, überhaupt noch hinter dem Steuer sitzen.
Habe eben gesehen, dass boersenkater bereits solch Thema bearbeitete.
Kann admin diesen post zum boersenkater verschieben ?
Unterschied in den Aussagen:
- Senioren:vorläufig keine Umtauschpflicht
- Senioren: bis 19.1.2033
so stellt sich die Frage: was ist denn heute gültig ??
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RE: Führerschein Um-Tausch nach Geburtsjahrgang | 24.01.2024, 10:48
Zitat:1971 oder später geboren: Umtausch bis zum 19. Januar 2025
Diejenigen, bei denen die Frist bereits abgelaufen ist, sollten schnell aktiv werden. Wer weiß, dass sein Führerschein zum Beispiel Anfang 2025 ungültig wird, kann ihn bereits jetzt umtauschen
Zitat:Die letzten haben bis 2033 Zeit
Wurde der Führerschein 1999 oder später ausgestellt, staffelt sich die Frist nicht mehr nach dem Geburtsjahrgang, sondern nach dem Datum der Ausstellung:
1. Januar 1999 - 31. Dezember 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
1. Januar 2002 - 31. Dezember 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
1. Januar 2005 - 31. Dezember 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
1. Januar 2008 - 31. Dezember 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
1. Januar 2009 - 31. Dezember 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
1. Januar 2010 - 31. Dezember 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
1. Januar 2011 - 31. Dezember 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
1. Januar 2012 - 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
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RE: Führerschein Um-Tausch nach Geburtsjahrgang | 24.01.2024, 11:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.01.2024, 11:36 von Noni-Binder.
Bearbeitungsgrund: Ergänzung
)
Frage geklärt:
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-...-umtausch/
...Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
hier ein link zum Formular für GG
https://www.kreisgg.de/fileadmin/Kommuna...rag_02.pdf
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RE: Führerschein Um-Tausch nach Geburtsjahrgang | 24.01.2024, 20:45
Danke.
Und dann gelten vermutlich die neuen Erlaubniseregeln, also z.B. bei LKW keine 7,5t mehr?
Weiss das jemand?
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RE: Führerschein Um-Tausch nach Geburtsjahrgang | 24.01.2024, 23:16
(24.01.2024, 20:45)saphir schrieb: Danke.
Und dann gelten vermutlich die neuen Erlaubniseregeln, also z.B. bei LKW keine 7,5t mehr?
Weiss das jemand?
im Formular für GG stehen diese Regeln s. #3
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RE: Führerschein Um-Tausch nach Geburtsjahrgang | 25.01.2024, 08:48
(24.01.2024, 20:45)saphir schrieb: Danke.
Und dann gelten vermutlich die neuen Erlaubniseregeln, also z.B. bei LKW keine 7,5t mehr?
Weiss das jemand?
Nein, so ist es glaube ich nicht.
Ich habe meinen alten Lappen schon vor langer Zeit gegen das kleine Kärtchen getauscht. Hatte Motorrad und Auto, Kl. 1 und 3.
Wurde genau so übernommen, darf bis 7,5to fahren, mit Hänger sogar mehr.
Das seltsame ist dass ich den jetzt nochmals tauschen muss obwohl schon im neuen Format.
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RE: Führerschein Um-Tausch nach Geburtsjahrgang | 25.01.2024, 09:30
(25.01.2024, 08:48)rienneva schrieb: Nein, so ist es glaube ich nicht.
Ich habe meinen alten Lappen schon vor langer Zeit gegen das kleine Kärtchen getauscht. Hatte Motorrad und Auto, Kl. 1 und 3.
Wurde genau so übernommen, darf bis 7,5to fahren, mit Hänger sogar mehr.
Das seltsame ist dass ich den jetzt nochmals tauschen muss obwohl schon im neuen Format.
Du darfst mit dem alten 3er Gespanne bis 12to fahren. Gab allerdings noch eine Regel mit der du gewisse Gespanne sogar bis 18to fahren darfst.
Beim Umschreiben bleibt zwar alles erhalten, aber fuer die Sonderregel bis 18to wird ein Gesundheitscheck verlangt. Ohne den waere dann bei 7.5, bzw 12to Schluss.
Die Einschraenkung steht aber schon im alten Kaertchen bei der Klasse CE
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RE: Führerschein Um-Tausch nach Geburtsjahrgang | 25.01.2024, 09:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.01.2024, 09:32 von saphir.)
(24.01.2024, 23:16)Noni-Binder schrieb: im Formular für GG stehen diese Regeln s. #3 (25.01.2024, 08:48)rienneva schrieb: Nein, so ist es glaube ich nicht.
Ich habe meinen alten Lappen schon vor langer Zeit gegen das kleine Kärtchen getauscht. Hatte Motorrad und Auto, Kl. 1 und 3.
Wurde genau so übernommen, darf bis 7,5to fahren, mit Hänger sogar mehr.
Das seltsame ist dass ich den jetzt nochmals tauschen muss obwohl schon im neuen Format.
So automatisch scheint das nach dem Formular mittlerweile nicht mehr zu gehen:
Die Klasse T muss man extra anhaken, wobei mir noch nicht klar ist, ob man da wirklich zwingend in dem Bereich tätig sein muss oder nicht:
Und bei der Klasse CE scheint es so, als muss man dann erneut medizinische Unterlagen beifügen (ich nehme an Minimum einen erneuten Sehtest)?
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RE: Führerschein Um-Tausch nach Geburtsjahrgang | 25.01.2024, 12:38
Willst du Traktoren über 40 km/h fahren? T gibt es m. W. bei der Umschreibung nur für Land- und Forstwirte. Hat aber mit 7,5 Tonner LKWs nichts zu tun.
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RE: Führerschein Um-Tausch nach Geburtsjahrgang | 25.01.2024, 13:12
Eigentlich nicht. Ich will einfach alles dürfen.
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