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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(10.03.2024, 12:03)minenfuchs schrieb: ....
Nehmen wir mal eine Analogie. Wäre ein GmbH-Zwang für Bauern verfassungsgemäß? Wohl kaum. Dann ist es beim Berufstrader auch schwer, das zu rechtfertigen.

Sind es wirklich Berufs- oder nur Hoppytrader?

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Gruß Hans-Jürgen

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Natürlich ist die große Mehrheit nicht beruflich an der Börse tätig. Aber es gibt eben auch Berufstrader. Und deren Tätigkeit ist ja durch die 20K-Grenze quasi verboten, während Privattrader noch in kleinem Maße weiter TG handeln können.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(10.03.2024, 12:03)minenfuchs schrieb: Nein, ich habe keinen direkten Kontakt mit Juristen.

Den würde ich an deiner Stelle mal herstellen und ihnen diese Frage zur verfassungsrechtlichen Beurteilung vorlegen. Das könnte tatsächlich ein Knackpunkt sein. Obwohl ich ja auch glaube, daß Art. 3 GG ausreichen wird - wenn es mit dem Teufel zugeht, ist es immer gut, noch einen Trumpf in der Hinterhand zu haben.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

... ich möchte bei der GmbH Variante noch anmerken, dass es vielen Angestellten nicht erlaubt ist, ein Unternehmen (und das ist eine VVW GmbH) zu gründen. Und vergiss die Millionen (Finanz)- Bematen auch nicht. Denen ist es ebenfalls verboten, ein Unternehmen zu gründen. Also werden schon einmal Millionen Anleger/Bürger/Beamte diskriminiert. Das würde ich in die Argumentation mit einfließen lassen....

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

.... man könnte natürlich bei den Beamten Millionen Arbeitsverträge ändern und für Beamte eine VVW GmbH zulassen. Dann könnte man dieses Argument auch wieder entkräften (Dies war jetzt das PRO-Binding_Argument)
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(10.03.2024, 13:40)Horst_Sindermann schrieb: .... man könnte natürlich bei den Beamten Millionen Arbeitsverträge ändern und für Beamte eine VVW GmbH zulassen. Dann könnte man dieses Argument auch wieder entkräften (Dies war jetzt das PRO-Binding_Argument)

Da es sich aber um Beamte handelt und diese alle gleich behandelt werden müssen, kann dies nur im Wege einer Gesetzesänderung erfolgen. Nur gibt es dieses Gesetz noch nicht, und das Gericht darf ein Recht "de lege ferenda" (also eine mögliche zukünftige Rechtsänderung) nicht in sein Urteil einfließen lassen, sondern muß den Sachverhalt ausschließlich "de lege lata" (also nach dem jetzt gültigen Recht) beurteilen. So viel weiß ich noch aus meinem mittlerweile fast vier Jahrzehnte zurückliegenden Jurastudium. Biggrin

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich habe leider keine Juristen im Bekanntenkreis. Und alle anderen wollen Geld.

Martins Verfassungsbeschwerde war teuer, trotzdem darf er den Text nicht veröffentlichen. Der CFD-Verband rückt seine Klageschrift nicht raus. Niemand macht es leider, der Geld damit verdient.

Und ja, Art 12 und 14 könnten eine Hintertür fürs BVerfG sein. Hochgeliebte SPD, wir anerkennen ihre führende und überlegene Rolle. 2 GG-Artikel hätten wir ja weggedrückt. Aber 3 geht nicht. Es tut uns unendlich leid.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RIDE zu GmbH und Beruf:

https://www.ride.capital/faq/kann-mein-a...-verbieten

Klar, die sind parteiisch, aber das als Argument gegen Binding zu nutzen, ist halt wackelig. Binding ist in sich verfassungswidrig, da müssen wir nicht beweisen, wie schwierig GmbH ist. Der Gesetzgeber darf sowas einfach nicht fordern.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Warum soll den die GmbH schwierig sein?  Ich habe meine Termingeschäfte 25 Jahre durch eine GmbH getätigt. Als dann ein Depp geklagt hat, war ich sehr froh nicht persönlich zu haften.

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Gruß Hans-Jürgen

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Psalm 127, Vers 2

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Hat doch keiner gesagt, dass es schwierig ist. TG ist aber für Beamte in einer VVW GmbH verboten....


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