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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 15.03.2024, 21:30
Roland redet von diversen Finanzbeamten, die absichtlich die Bindingsteuer nicht angewandt haben:
https://youtu.be/smwMl7XrqpI?si=TsRuMYWiG3hiie1e
Die haben dann vermutlich Zeile 14 bzw. 24 in der Anlage KAP gelöscht oder deren Fehlen ignoriert. Ist das Widerstand gegen links? Aber es ist gefährlich und Rechtsbeugung. Binding gilt und nur das BVerfG darf ihn kippen. Wobei ja auch einige FGs ihn wedealen wollten. Ist schon bemerkenswert. Dieser Widerstand bringt uns aber nicht weiter, wir brauchen das BVerfG.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 16.03.2024, 12:23
Wieso ist das Rechtsbeugung? Viellecht vom Finanzbeamten, wenn vorsätzlich, aber das ist nicht unser Problem.
Ich habe das auch falsch erklärt, aber explizit im Kommentarfeld darauf hingewiesen, dass ich das aufgrund des BFH-Urteils so mache (damals gab es noch kein FG Rheinland-Pfalz).
Leider stand ich auf der falschen Seite der Willkür und die Finanzbeamtin hat es korrigiert, sodass ich jetzt im Einspruch hänge.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 16.03.2024, 13:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.03.2024, 13:26 von minenfuchs.)
Binding ist halt geltendes Recht, daher Rechtsbeugung des Finanzbeamten. Falschangaben des Steuerbürgers sind Steuerverkürzung.
Der Widerstand ist bewundernswert, aber bringt uns nicht weiter. Wir brauchen die große Lösung. Sonst haben wir nur Willkür. Der eine Beamte wendet Binding an, der andere nicht. Und langfristig werden die Binding-Nichtanwendungsfälle doch aufgedeckt, ob von Geschäftsprüfung, Revision, Steuerprüfern oder anderen Beamten. Dann wird der Bescheid korrigiert und wir müssen Binding doch zahlen.
Obiger Widerstand würde nur großflächig funktionieren. Ich erinnere an Antje Tillmann, die mal behauptet hat, die Länder müssten ja Binding nicht anwenden. Aber es gab nix. Auch in Bayern wird Binding eingefordert. Andere Variante wäre, wenn die Gewerkschaften die Nichtanwendung Bindings beschließen würden und alle Beamten das dann machen. Sehe ich auch nicht.
Im Fazit müssen wir schnellstmöglich zum BVerfG und damit dann wieder Druck auf die Politik aufbauen.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 17.03.2024, 08:57
lesenswerter Artikel in der FAZ, selbst ausgewiesene Steuerexperten sagen
Zitat:...eine solch extreme Ungleichbehandlung wie durch diese Besteuerungsregelung für Termingeschäfte hat es nie zuvor gegeben...
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/ste....html#void
der hier viel zitierte Autor wird auch genannt
Zitat:Die mittlerweile als „Bindingsteuer“ (benannt nach dem SPD-Linken und ehemaligen finanzpolitischen Sprecher der Partei Lothar Binding) paraphrasierte Besteuerung von Termingeschäften sorgt weiter für Aufruhr – vor allem im Internet. Steuerirrsinn, „Schröpfsteuer von Olaf Scholz“ heißt es. Und ein in deutscher und englischer Sprache veröffentlichtes Buch darüber trägt sogar den Untertitel „Wie die SPD (wahrscheinlich) nach der DDR 2.0 strebt“.
weiss nicht ob ich dem Autor so weit folgen würde, dass es eine DDR 2.0 geben soll, aber in einem Punkt hat er absolut Recht
Zitat:private Einzelpersonen sind das einzige Ziel der Bindingsteuer
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 17.03.2024, 10:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2024, 10:13 von p_houso.)
(17.03.2024, 08:57)J R schrieb: lesenswerter Artikel in der FAZ, selbst ausgewiesene Steuerexperten sagen
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/ste....html#void
der hier viel zitierte Autor wird auch genannt
weiss nicht ob ich dem Autor so weit folgen würde, dass es eine DDR 2.0 geben soll, aber in einem Punkt hat er absolut Recht
Die Idee des Buches ist folgende:
- Welche Motivationen/Gründe kann ein Mensch wie Lothar Binding haben, um ein solches Gesetz einzuführen?
- Handelt es sich ausschließlich um Lothar Binding oder um eine "soziale" Idee der SPD?
Da die Idee von Michael Schrodi (Bindings Nachfolger), Dirk Wiese, Roth ... usw. verteidigt wird und alle genau die gleichen Richtlinien und Argumente verwenden, sieht es wie eine Partei-Idee aus.
- Warum richtet sich dies gegen eine kleine bestimmte Gruppe?
- Könnte es sein, dass bei einer größeren Gruppe ein solches Experiment große Unruhe gestiftet hätte und von Anfang an gescheitert wäre?
Die DDR 2.0 ist ein mögliches Ziel.
- Sind die Merkmale der Bindingsteuer ähnlich denen der Kontrollmechanismen einer sozialkommunistischen Diktatur?
Diese Merkmale:
- Verbot: hier wird ein effektives Verbot eingeführt.
- Kontrolle des Kapitals durch Enteignung
- Missbrauch der Demokratie. Sogar die DDR hatte einen Bundestag und das Konzept Demokratie war ein Witz. Die Einführung dieses Gesetzes durch die Hintertür eines anderen Gesetzes, das Ignorieren des Bundesrats ... klare Zeichen vom Missbrauch der Demokratie
- Öffentliche Bloßstellung der Menschen, Demütigung. Wenn man der Familie erzählen muss, dass die Enteignung kommt (oder schon gekommen ist). Im anderen Forum gab es einen langen Post von so einem Menschen ... "Reputation" hat er auch gesagt. Das Video von Juhns Klienten auf Youtube ...
Das Verbot ist einfach zu schaffen, weil die Auswirkungen der Bindingsteuer so drastisch sind, dass die Betroffenen gezwungen sind aufzuhören und auch andere, die die Demütigung und Enteignung von diesen einigen sehen, aufhören bzw. nicht starten.
Und das Verbot hält lange genug an, um alles zu zerstören, weil der Weg bis zu einer Entscheidung des BVerfG unglaublich lang ist. Eine ganze Generation wird durch den Missbrauch der Demokratie zerstört.
Die Alternative:
- Handelt es sich um reine Inkompetenz von Scholz, Binding, Schrodi, Wiese und auch der CDU-Fraktion (Brinkhaus, Brehm et al.), die so unfähig und ungebildet sind, dass sie nicht einmal einen Taschenrechner bedienen können?
Leider kann ich persönlich nur diese letzte Frage mit "Nein" beantworten. Nur Schrodi ist ein "School-Dropout" (16 Jahre alt), aber er schaffte es später, Gymnasiallehrer zu werden, daher soll ich ich fest daran glauben, dass er Grundschulmathematik beherrscht. Weil mehr als das braucht man nicht um die Effekte zu berechnen und verstehen.
Aufgrund all dieser Fragen und Antworten und weil die Bindingsteuer den Merkmalen einer sozialkommunistischen Diktatur entspricht, habe ich es mir erlaubt, diese Theorie zu im Buch Format zu präsentieren. Weil es möglich ist.
Sie können die Wahrscheinlichkeit der DDR 2.0-Theorie selbst bestimmen. Anders als Binding, und die SPD, möchte ich keinesfalls Ihnen vorschreiben, was Sie zu tun oder zu denken haben/müssen/sollen.
Schauen Sie mal: Wenn auch Sie eine (gute) Idee haben und darüber schreiben, würde ich es sehr gerne lesen.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 17.03.2024, 11:10
Ich wollte noch etwas beitragen. Das Buch ist jetzt im Moment was Google als Antwort für "Was ist die Bindingsteuer?" zeigt. Und Google markiert was richtig ist: "Dieses Gesetzt legalisiert die Enteignung von Privatkapital"
Andere Benutzeraktionen lassen sich bei Bing auch sehen. Die "bindingsteuer.de"/"bindingsteuer.com" Webseite ist das 2. Ergebnis auf Bing.
Und je mehr von diesen Initiativen geredet wird (und verlinkt werden), desto höher auf der Rangliste.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 17.03.2024, 11:18
Selbstverständlich wurde der Begriff "DDR 2.0" nicht von meiner Wenigkeit erfunden.
Es wurde schon in Verbindung mit der SPD gebracht, da die SPD sich so positioniert: Enteignung von großen Firmen wie BMW und Besitz von Immobilien beschränken. Und es wurde "ernst gemeint".
https://osthessen-news.de/n11616978/irre...r-2-0.html
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 17.03.2024, 12:45
Dein Buch hat uns deutlich weitergebracht, vielen Dank nochmal. Sonst gäbe es Hocks "Offensive" nicht und weitere Maßnahmen, die darauf aufbauen werden. Das Wort Bindingsteuer hat nun eine Chance auf den Duden.
Auch die Webseite hilft. Hock hat zwar kritisiert, dass ein Impressum fehlt, aber er unterschätzt wohl unsere Gegner. Anonymität ist wichtig.
Bzgl. der offenen Fragen sind weitere Bücher nötig. Zu Wirecard gibt's auch eine lange Liste. M.E. braucht es nun Autoren wie Dich, Hock u.a., die in die Interview's gehen. Eigentlich muss man alle Politiker, die 2019 im Finanzausschuss waren, befragen. V.a. natürlich Binding, Tillmann, Gutting, Brinkhaus und Brehm.
Ich will mal eine Fragenliste für den zukünftigen Autor eines weiteren Buchs starten.
Lothar Binding:
Was war Ihre Motivation für die Bindingsteuer?
Wie stehen Sie zum Sozialismus?
Erzählen Sie uns über Ihren Anti-Raucher-Kampf?
Sind und waren Sie selbst an der Börse aktiv?
Was haben Sie gehandelt?
Spüren Sie Hass auf den Kapitalmarkt?
usw.
Jeder kann bzw. sollte zur Liste beitragen.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 17.03.2024, 14:20
Wo ich ich jetzt gerade wieder den Herrn von Notz bei phoenix sehe, kommt mir mal wieder die Galle hoch, wenn ich an seinen ersten Beitrag bei Abgeordnetenwatch zur Bindingsteuer denke. Glücklicherweise wurde diese Hetze (noch) nicht gelöscht:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile...ten/321760
Bitte an den minenfuchs, das ggf. zu archivieren, bevor es endgültig "verschwunden" ist. Dieser Typ ist dermaßen suspekt und steht Binding, Scholz und Schrodi in nichts nach!
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 17.03.2024, 14:24
Wenn jemand die Zeit hat, die 600 Kommentare bei godmode Trader zu lesen.... Dort gab es einen Kommentar von einem "Chef" eines FA in BW, der meinte, dass dieses Gesetz so nie kommen kann..... Tja, nicht nur er hat sich gewaltig geirrt und die Macht der Sozen unterschätzt.
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