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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.03.2024, 17:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2024, 17:04 von minenfuchs.)
Martins Verfassungsbeschwerde 2020 war rechtlich korrekt. Zusammen mit einem renomierten Verfassungsanwalt erstellt und mit 23.000 Euro nicht billig für die 62 Seiten. Das Problem ist nur, dass es so viele VB gibt und die es immer schwer haben. Richtervorlagen gibt's viel weniger und die haben auch ein gewißes Standing. Trotzdem lehnt das BVerfG auch von denen genug in der Vorprüfung ab.
Ich bin schon erstaunt, für wie dämlich hier Politiker gehalten werden. Könnte durch gewiße Interessen befeuert sein, ob AfD, BSW, Putin etc.
Dann versucht doch selbst mal, an den Fleischtopf Bundestag zu kommen. Nein, dumm sind die nicht. Die haben aber teils Ziele, die nicht zu unseren passen. Deshalb sind es keine Idioten. Es ist schlimmer. Binding wusste genau was er tat. Er wollte die "Zocker" genauso treffen. Er hätte gern mehr gehabt, ging halt nicht.
Nehmen wir mal Kühnert und Lang. Keine Ausbildung, kein Berufsabschluss. Trotzdem sind die schlau, denn sie haben viel Macht und viel Geld. Es sind "Sprecharbeiter". Ich mag die überhaupt nicht, unterschätze sie aber nicht. Wenn die manches nicht wissen, dann heißt das eher, dass es für die irrelevant ist beim Machterhalt.
Also nochmal. Kein Politiker wird wegen Geplärr in Foren, FB, AW, Presse, Wiki irgendwas ändern. Man muss ihn schon inhaltlich überzeugen und es muss ihm v.a. machtpolitisch was bringen.
Heute kämpft die CDU gegen die Bindingsteuer, damals war es für Brinkhaus Verhandlungsmasse. Bei der FDP ist andersrum. Selbst eine Frau Beck von den Grünen gibt zu, dass sie die Abgeltungsteuer abschaffen will und dabei die Bindingsteuer als Verhandlungsmasse nutzen möchte. Ein einziges Geschacher. Es macht aber keinen Sinn, die Bindingsteuer zu schützen, damit die 25% bleiben. Man muss Binding abschaffen und die 25% behalten. Es ist ein permanenter Machtkampf.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.03.2024, 17:06
(20.03.2024, 14:53)minenfuchs schrieb: Wenn Martins Verfassungsbeschwerde 2020 durchgekommen wäre, würden wir hier nicht schreiben. Aber so einfach ist es halt nicht. Es ist ein Kampf.
Es gibt ja gar keine Verluste, der DAX wird nur noch steigen. Was habt ihr nur für Probleme?
Verluste gehören wie in JEDEM Geschäft dazu. Es geht darum die Verluste zu gering wie möglich
zu halten. Was und wieviel hast Du dafür getan das es in diese Richtung geht? Hast Du dafür
mehr Zeit aufgewendet wie für die Polemik die Du hier produzierst?
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.03.2024, 17:28
(20.03.2024, 14:56)chris-trader schrieb: Müssen Zocker sein, die nicht traden können und dann woanders den Schuldigen suchen.
(20.03.2024, 14:58)Lolo schrieb: Emeuv, du bist kein daytrader. Verluste kannst du in beliebiger Höhe in jeder Marktsituation machen. Du musst nur mit deiner Einschätzung zur Kursentwicklung falsch liegen, das reicht. Und dann gibt es ja noch einiges andere als den DAX...
Das ist ein anderes Thema - aber ich behaupte mal das es da draussen viele Trader gibt,
bzw. sich als solche sehen, die tatsächlich nur zocken. Rot oder schwarz - laufen lassen,
Verluste irgendwann, irgendwo begrenzen. Gewinner länger laufen lassen. Kann funktionieren -
produziert aber auch viele Verluste. Mit der VVB ist so ein Geschäftsmodell praktisch tot.
Ob man nur als Daytrader Verluste in beliebiger Höhe in jeder Marktsituation macht wage
ich zu bezweifeln. Mich würde es nicht wundern wenn die Polemiker hier gar nichts mit
Daytrading am Hut haben.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.03.2024, 17:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2024, 17:33 von minenfuchs.)
Welche Polemik? Kannst du einmal konkret werden?
Vielleicht ist es ja auch Fatalismus. Diese Politiker machen nur Blödsinn, die verstehen mich eh nicht. Besser ich verstecke mich, dann finden sie mich nicht und mir passiert nix. Hätten die doch nur den Herrn Binding nicht so geärgert. Und jetzt ärgern sie ihn immer weiter. Sie dürfen ihn nicht provozieren, sonst bestraft er uns.
So funktioniert Politik nicht. Lothar hatte seine eigenen Gründe. Über uns lacht er nur. Kein Widerstand heißt Einladung zu mehr.
Ich bin übrigens kein Daytrader und von der Bindingsteuer kaum betroffen. Habe ich oft genug geschrieben. Ich bin Steuerexperte und entsetzt über diesen Verfassungsbruch.. Der bleibt ein Präzedenzfall und die Einladung zu mehr.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.03.2024, 17:37
(20.03.2024, 14:59)vrider73 schrieb: Die ganze politische Diskussion?
Welche soll das sein? Der Kreis derer die das trifft ist sehr klein. Der größte Teil der Menschen in Deutschland ist davon nicht betroffen.
Und so groß wie der Teil der Betroffenen ist auch die politische Diskussion dazu. Das wird, wie eine Fliege, einfach aus dem Gesicht gewischt und fertig.
Da sich die Betroffenen in Regel vernetzten, erscheint Ihnen das Problem groß und wichtig. Ist es defakto für den allergrößten Teil der Deutschen aber nicht. Und deswegen wird sich da auch so schnell nichts ändern.
Ich kenne zb das Problem, damit bin ich aber in einem riesigen Bekanntenkreis der einzige. So sieht das dann auch gesamtgesellschaftlich, vermutlich, aus.
Genau so sieht es aus. Fängt ja schon damit an, daß die meisten überhaupt keine Ahnung davon
haben was Termingeschäfte, Futures, Optionen sind....
Immer wieder wenn es zu irgendeinem Geburtstag geht und dort Leute sind die ich nur jedes Jahr
an diesem Geburtstag treffe werde ich gefragt wie mein Aktienhandel läuft. Antwort von mir:
Gar nicht - ich handel keine Aktien. Darauf die verwunderte Frage - ja aber Du machst doch in Aktien
oder nicht? Nein ich handel schon seit ungefähr 20 Jahren keine Aktien mehr sondern Futures -
das sind Terminkontrakte auf den S&P500 Index - hab ich Dir letztes Jahr schon erzählt - und das
Jahr davor.... "Achso stimmt ja" - zack nächstes Thema. Und ich weiß das die gleiche Frage nächstes
Jahr wieder kommt....
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.03.2024, 17:42
(20.03.2024, 15:44)boersenkater schrieb: Das ist aber nur deshalb möglich weil ich mein Trading verbessert habe - weniger Trades, weniger Verluste, weniger Kontrakte. Ohne diese
Verbesserungen wäre auch mein Pipifax-Familienmodell keine Lösung gewesen.
Möchtest du konkreter werden?
Hast du nach deiner Optimierung nun Null Mindereinkommen durch Binding oder wie viel Prozent kostet dich Binding jährlich?
Ist dein privates Trading durch Binding eingeschränkt in der Skalierbarkeit?
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.03.2024, 17:54
(20.03.2024, 15:18)minenfuchs schrieb: Politische Diskussion meint nicht gesellschaftliche Diskussion. Die Bindingsteuer war im Bundesrat, dann wollte der sie abschaffen, vielfach im Bundestag. 2019 zur Einführung, 2020 zur leichten Abmilderung, dann Anträge von der FDP, ZuFinG, Antrag der CDU.
Die Abgeordneten kennen das Ding. Da ist nix unbekannt.
Ich behaupte, daß es da immer noch einige gibt, die das nicht im Ganzen kennen und verstehen
und diejenigen die das tun eher in der Minderheit sind. Es gibt zu viele andere Probleme um die
man sich kümmern muss als diese kleine Nische die nur wenige betrifft....
Aber genau dafür haben wir ja die Justiz - die das ganz sachlich behandeln und aufheben soll.
Würde es nicht gegen die Verfassung verstossen hätten wir gar keine Chance etwas dagegen
zu tun. Art.3 GG, Gleichbehandlung, Nettoprinzip,...
Zitat:Warum dieser Widerstand gegen den Widerstand bzgl. Binding? Ist das Sport? Spaß? Oder doch die tief sitzende linke Grundeinstellung?
Es geht nur darum in der Sache sachlich zu bleiben - auch wenn es schwer fällt. Eine emotionale
hasserfüllte Diskussion voller Polemik bringt am Ende nichts - außer noch mehr Widerstand oder
sonstige Gegenreaktionen....
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.03.2024, 18:07
Eine ganze Reihe von den Rot/Schwarz-Tradern sind wohl wieder auf die Zertis der Emis ausgewichen - für die gilt die Verlustbegrenzung nicht - von den Emis ja geschickt durchgedrückt zu ihrem eigenen Vorteil.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.03.2024, 18:18
Auf Prop Trading sind auch viele ausgewichen. Fördert alles nicht faire Chancen und Profitabilität an den Märkten.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 20.03.2024, 18:31
(20.03.2024, 15:19)lulumeon schrieb: Glaubst du, dass wissen wir nicht selber? Deshalb ja Bücher/Wiki etc. Es müssen möglichst viele informiert werden, eben weil es so viele gibt, die es nicht betrifft und die sich das gar nicht vorstellen können, es aber bei AUfklärung für unmoralisch halten.
Ich verstehe die Diskussion gar nicht. Was wollt ihr? Das wir uns auf den Rücken legen und sagen: Die Gerichte werden es schon machen? Was bringt euch das? Verlangt minenfuchs oder p_huso von euch etwa spendengelder? Deren arbeit ist ehrenamtlich.
Wenn Stimmung in diesem Thema gemacht werden will - warum dann mit so viel Polemik?
Führt zu nichts - außer zu verschlossenen Türen und Gegenwiderstand.
Es reicht doch immer wieder darauf hinzuweisen, das die VVB verfassungswidrig ist - Art. 3 GG,
Gleichbehandlung, Nettoprinzip. Ganz einfach - ganz komprimiert auf wenige Zeilen.
Radio, TV, Medien, Abgeordnete - überall wo es Sinn macht und wo man reinkommt.
Weil das kaum jemand interessiert wird es wohl nur wenige Eingänge geben...
Aber am Ende könnte das auf einer rein sachlich verbreiteten Ebene vielleicht sogar in einer
Polit-Talk-Sendung landen. Mit Fachleuten aus den Bereichen Recht und Steuern. Vielleicht
auch mit einer Diskussion wie es sein kann, daß solche Gesetze die verfassungswidrig sind
überhaupt beschlossen werden - wo ist der Fehler im System?
Aber genau so eine Chance wird es mit all der hasserfüllten Polemik und dem Versuch einer
Hexenjagd nicht geben. Den Binding würde ich überhaupt nicht erwähnen, weil das für ihn
wohl eher ein Ritterschlag ist.
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