Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(20.03.2024, 17:31)minenfuchs schrieb: Welche Polemik? Kannst du einmal konkret werden?

Es geht einfach nur um die hasstriefende Ausdrucksweise die immer wieder durchdrückt.

Zitat:Vielleicht ist es ja auch Fatalismus. Diese Politiker machen nur Blödsinn, die verstehen mich eh nicht. Besser ich verstecke mich, dann finden sie mich nicht und mir passiert nix. Hätten die doch nur den Herrn Binding nicht so geärgert. Und jetzt ärgern sie ihn immer weiter. Sie dürfen ihn nicht provozieren, sonst bestraft er uns.

So funktioniert Politik nicht. Lothar hatte seine eigenen Gründe. Über uns lacht er nur. Kein Widerstand heißt Einladung zu mehr.

Sehe ich eben wie im letzten Post gesagt anders. Aber wenn Du das Bedürfnis hast - dann geht
das doch auch in einem sachlichen Ton. Muss sich ja nicht immer so anhören als ob Du demnächst
mit der Kalaschnikow vorstellig wirst oder andersdenkenden gleich ein Messer zwischen die Rippen
haust....


Zitat:Ich bin übrigens kein Daytrader und von der Bindingsteuer kaum betroffen. Habe ich oft genug geschrieben. Ich bin Steuerexperte und entsetzt über diesen Verfassungsbruch.. Der bleibt ein Präzedenzfall und die Einladung zu mehr.

Ja in dem Fall Danke dafür das Du Dich so engagierst und hier über die aktuellen Gerichtsverfahren
berichtest. Tup

Wie gesagt - in der Sache sind wir am Ende einer Meinung. Ich sehe es darüberhinaus aus besagten
Gründen nur nicht ganz so schwarzmalerisch und denke daß es kontraproduktiv ist polemisch zu werden....

__________________

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Es wurde ja öfters vermutet, die Bankenlobby habe mit Binding zusammengearbeitet, um Konkurrenzprodukte auszuschalten, v.a. CFD.

Ich glaube das nicht, denn der DDV musste ja ewig kämpfen und bekam erst am 03.06.2021 vom BMF den "Segen", dass Optionsscheine und Zertifikate nicht unter die Bindingsteuer fallen. Der CFD-Verband war übrigens damals fast unsichtbar. Heute machen sie FG-Verfahren - ist gut so - damals wars zu wenig.

Lobbys sind stark, aber man sollte die auch nicht überschätzen. Es gibt nämlich viele Lobbys und die arbeiten auch gegeneinander.

Solange Lothar Binding nicht erklärt, warum er die Bindingsteuer erfunden hat, können wir nur raten. Anleger wollte er nicht schützen, denn die hat er so oft als "Zocker" beschimpft. Ich sehe halt Analogien zu seinem Anti-Raucherkampf als ehemaliger Kettenraucher. Ob er jemals auspackt? Vielleicht gibt's ja Mitwisser, mit denen er darüber geredet hat. Bestimmt.

Warum gerade Termingeschäfte? Er hätte ja auch Satz 4 erweitern können (Aktien). Aber das hätte er nicht durchsetzen können. Wobei ich nicht weiß, was Brinkhaus alles geschluckt hätte um was auch immer zu erreichen in diesem komischen Steuergesetz damals.

Aber was ist meine hasstriefende Ausdrucksweise? Politik ist kein Ponyhof.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Der sachliche Lothar, weil wir unsachlich und hysterisch sind aber Lothar war immer sachlich, wollte die Anleger schutzen.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile...ten/507082

Zitat:Wenn Ihre Altersvorsorge tatsächlich davon abhängt, dass Sie privat am Kapitalmarkt spekulieren müssen, dann ist es vielleicht tatsächlich besser, ich schütze Sie vor sich selbst

So ein groszügiger und sachlicher Mensch. Alles für den Anleger.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich habe noch eine Idee bzgl. des Wiki. Das wäre doch eine Möglichkeit, quasi " legitimiert" Anfragen an die beteiligten Politiker rauszuschicken:

Einleitung:
Ich arbeite federführend an einem Wikipedia-Artikel zum Thema "Besteuerung von Termingeschäften" mit und möchte Sie hierfür um Informationen bitten.....


Unter dem damaligen Vorschlag des Finanzausschusses standen folgende Namen:

Stark-Watzinger, Brehm, Binding, Paus

https://dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915876.pdf

Ich würde noch Tillmann und Gutting von der CDU dazu nehmen, ggf. auch Schrodi, Toncar, de Masi.


So könnte man z.B. fragen:

Von welcher Person kam konkret der Vorschlag zu Par. 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?
Können Sie den Grund beschreiben?
Wieso steht in der Gesetzesbegründung Anlegerschutz? Gab es Beschwerden von Anlegern "härter besteuert zu werden"?

Usw., alles was man fürs Wiki braucht. Hier lesen ja Mitwirkende mit, nutzt die Chance.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(20.03.2024, 17:42)chris-trader schrieb: Möchtest du konkreter werden?
Hast du nach deiner Optimierung nun Null Mindereinkommen durch Binding oder wie viel Prozent kostet dich Binding jährlich?
Ist dein privates Trading durch Binding eingeschränkt in der Skalierbarkeit?

Shit. Falsche Taste. Firefox versehentlich geschlossen - anstatt die Antwort zu senden.... Bang Dunce-cap

Konkreter? Ich handel nicht nur auf meinem Konto - sondern auch das von Familienangehörigen
die ihre eigene Steuererklärung haben. Kein Geld fließt zu mir zurück. Ich werde nicht dafür bezahlt.
Im Grunde tauche ich nirgends auf. Drücke nur das Knöpfchen.

Binding kostet mich nix - im Gegenteil - anstatt nur mein Konto zu handeln, alles zu versteuern
und das Geld irgendwann an die Kids zu verschenken oder zu vererben bekommen sie das Geld
direkt ohne das die Freigrenzen Schenkung/Erbe beansprucht werden. Auf lange Sicht spart uns
das richtig viel Geld. Im Grunde schade das ich da nicht schon früher drauf gekommen bin.

Natürlich bin ich in meinem Konto bzw. jedem einzelnen Konto eingeschränkt - bei 20k Verlust
ist Schluss. Trade aber immer nur ein Konto das ich immer wieder mal wechsel damit es sich
einigermassen gleichmässig verteilt. Aber unterm Strich - weniger Trades, bessere Entrys,
oft weniger Kontrakte je Trade, bessere Kontrolle der Trades -> laufen lassen, aussteigen -
sehr viel mehr Disziplin. Alle Konten zusammengerechnet haben mehr eingebracht als vorher
mein Konto alleine. Wobei am Ende weniger Geld bei mir gelandet ist. Macht aber nichts.
Ist immer noch mehr als wir brauchen...

Habe die letzten 2 Jahre aber nochmal massiv Zeit, Energie, Arbeit reingesteckt um ein paar
blinde Flecken zu beseitigen - das waren richtig harte Nüsse - damit bin ich Ende letzten Jahres
fertig geworden. Von den Ergebnissen die ich seit Januar eingfahren habe bin ich im positiven
Sinn ziemlich überrascht. Bin gespannt ob das nachhaltig ist oder das dem KI-Hype geschuldet ist...

Trump und Binding haben mich mit Zitronen beworfen - ich habe Limonade daraus gemacht.

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(20.03.2024, 18:54)minenfuchs schrieb: Na dann passt es ja, dass im neuen wiki-Entwurf Lothar Binding mit keinem Wort erwähnt wird:

https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:K...%C3%A4ften

Nee, Verfassungsbruch ist kein Ritterschlag. Sonst hätte Lothar das Ding doch nicht hintenrum einbringen müssen. Und Anfang 2020 hat er noch geleugnet, der Erfinder zu sein. Aber seine Unterschrift stand unter dem Gesetzentwurf und Tillmann oder Brehm waren eher nicht die Erfinder. Biggrin

Du behauptest immer Dinge über uns, Polemik usw. Ist es so schwer, das zu konkretisieren? Ist allein Kritik an linker Politik schon polemisch für dich?

Bzgl. des Wissens der Politiker. Die Finanzpolitiker kennen das Ding. Und viele normale Politiker haben über Abgeordnetenwatch, Facebook, Mails, persönliche Kontakte davon erfahren. In Wahrheit ist die Bindingsteuer doch nur ein Satz. Man merke sich Steuern auf Verluste und weiß genug.

Mein Ziel bleibt rechtlich und politisch. Rechtlich zum BVerfG kommen und damit den politischen Druck erhöhen.

Was soll ich denn konkretisieren? Du weißt doch um was es geht. Ausdrucksweise, an den Haaren
herbeigezogene Beispiele fern der Realität,... Bei manchen Postings von Dir hat man direkt ein Bild
vor den Augen wie Du mit einem tollwütigen Blick in die Tasten haust, während Dir der Sabber aus
den Mundwinkeln runterläuft und die ersten Äderchen im Auge geplatzt sind....

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(20.03.2024, 23:11)boersenkater schrieb: Natürlich bin ich in meinem Konto bzw. jedem einzelnen Konto eingeschränkt - bei 20k Verlust
ist Schluss. Trade aber immer nur ein Konto das ich immer wieder mal wechsel damit es sich
einigermassen gleichmässig verteilt. Aber unterm Strich - weniger Trades, bessere Entrys,
oft weniger Kontrakte je Trade, bessere Kontrolle der Trades -> laufen lassen, aussteigen -
sehr viel mehr Disziplin. Alle Konten zusammengerechnet haben mehr eingebracht als vorher
mein Konto alleine. Wobei am Ende weniger Geld bei mir gelandet ist. Macht aber nichts.
Ist immer noch mehr als wir brauchen...

Wenn man das Trading ausschließlich als zusätzliche Einkommensquelle betrachtet, kann sich das mit mehreren Konten ausgehen.
Dass man sich durch privates Handeln von Selbstständigkeit und Angestelltentum komplett unabhängig macht, wurde aber durch die 20k VVB radikal unterbunden.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ist es denn unmöglich, wenigstens einen meiner Posts konkret zu benennen, der polemisch sei? Wenn das nicht geht, kann ich die Kritik nicht ernst nehmen.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(21.03.2024, 00:11)chris-trader schrieb: Wenn man das Trading ausschließlich als zusätzliche Einkommensquelle betrachtet, kann sich das mit mehreren Konten ausgehen.

Mein "Familienmodell" funktioniert aber nur so - sobald Geld zurückfließt oder Du Dich bezahlen
lässt hast Du ein Problem....


Zitat:Dass man sich durch privates Handeln von Selbstständigkeit und Angestelltentum komplett unabhängig macht, wurde aber durch die 20k VVB radikal unterbunden.

Im Termingeschäft ist die Latte dadurch extrem nach oben gesetzt worden. Viele Strategien
dadurch praktisch nicht umsetzbar und tot. Aber Du kannst ja auch auf Aktien gehen - da gilt
die VVB nicht.

__________________

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Lass dich nicht ärgern! Ich ignoriere den Burschen, der scheinbar mit Scheuklappen durch die Welt rennt und die DDR nur vom Hören Sagen kennt. Ein kurzer Blick in die letzten beiden Sendungen von hart aber fair genügt, um zu sehen wo die Reise hingeht. Da wird nicht über links/rechts/mitte diskutiert, sondern da diskutieren Linke mit Linken, wie man noch linkere Ideen durchsetzen kann.....


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Notiz Inflationsthread ab 2021 yoda12 912 260.905 Gestern, 13:37
Letzter Beitrag: Boy Plunger
Notiz Finanzminister Scholz kündigt Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an Ben 256 165.437 26.11.2021, 12:26
Letzter Beitrag: Ventura

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 31 Gast/Gäste