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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wieder mal völlig übertrieben. Du interpretierst ständig. Sowas wie 5. Kolonne usw. schreibt hier keiner. Und das Buch wurde nicht vom Forum herausgegeben und ist gar nicht so extrem. Du hast es doch gar nicht gelesen?

Aber man könnte durchaus mal bei Abgeordnetenwatch eine Frage starten:

Treffen Sie bewusst harte Entscheidungen gegen ihre Kritiker im Gesetzgebungsverfahren um sich zu rächen?

Gut, kein Politiker wird das freiwillig mit Ja beantwoeten, außer Trump natürlich.🤣


Also müsste man es anders machen:

Gehen Sie davon aus, dass andere Politiker bewusst harte Entscheidungen gegen ihre Kritiker im Gesetzgebungsverfahren treffen um sich zu rächen? Haben Sie Beispiele? Was bedeutet das für die Demokratie? Ist das eine Gefahr für die Meinungsfreiheit?



Ansonsten wird hier doch zuletzt größtenteils darüber diskutiert, dass man politische Kritik meiden sollte. Aber die selber kommt gar nicht mehr.

No politics - wie bei Reddit? Dann ist dieser Thread seit über 4 Jahren ein massiver Verstoss. Übrigens meist zuungunsten von Scholz. Ist aber auch irgendwie logisch. Ich weiß halt durch meine Quellen, dass es von Binding kam. Ihr könnt mir glauben oder nicht oder die Indizien einsammeln.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(25.03.2024, 14:30)pjf schrieb: Mein Votum an boersenkater: Nimm die Anfrage zur Löschung zurück. Ich kann
Mist schnell überblättern. Aber jede Info, die hier zur Sache kommt, hilft.

Ich habe nichts beantragt - ich habe nur meine Meinung kundgetan - entscheiden
müssen das die Chefs. Wegen der wertvollen Infos, die in letzter Zeit vor allem von
@minenfuchs kamen, fände ich es ebenfalls sehr schade wenn das hier beendet wird.
Aber aus meiner Sicht überwiegen mittlerweile die für uns kontraproduktiven Beiträge.
Von daher würde ich es eher beenden oder sogar löschen und würde dahingehend
auch nicht protestieren wenn dies so geschieht. Aber wie gesagt - ist nicht meine
Entscheidung - nur meine Meinung.

__________________

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich glaube, ihr müsst euch mal die ersten 100 Seiten durchlesen. Ich werds mal angehen. Harmlos war das bestimmt nicht. Aber das war nicht der Grund, warum politisch nix vorangeht.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Übrigens sollten wir uns auch nix auf die 425.000 Abrufe einbilden. Das ist nix. Ein einzelner Martin Hock ist viel größer als wir.

Ich will auch gar nix mit Foremposts bewegen. Das ist nur Info- und Meinungsaustausch und auch abreagieren.

Tatsächlich kommts drauf an, an die Politiker ranzukommen. Da schreibe ich bei Binding und Schrodi eh nix mehr. Die haben mich gesperrt, aber wegen eines anderen Themas. Wohlgemerkt unberechtigt.

Dieses Forum ist unter dem Radar, glaubts mir. Es ist im Internet ein ganz kleiner Punkt.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(25.03.2024, 15:37)minenfuchs schrieb: Dieses Forum ist unter dem Radar, glaubts mir. Es ist im Internet ein ganz kleiner Punkt.

Da geb ich Dir einfach mal Recht :-)

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich habe kein Problem damit, hier grds. nur noch von Herrn B., der B-Steuer etc. zu schreiben, solange es quasi in der Schwebe bleibt.

Ich habe das "Wortungetüm" Bindingsteuer erfunden, dann kann ich es auch in B-Steuer umwandeln.

Es wird eh in Kürze endgültig geklärt, da wette ich drauf.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Viele kennen einfach die zeitlichen Abläufe kaum, daher nochmal ein Link zur B-Reichensteuer:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/879516/

Die gabs nur 2007, dann hat sie die Politik abgeschafft. Das BVerfG entschied erst Ende 2021.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(25.03.2024, 15:51)minenfuchs schrieb: Ich habe kein Problem damit, hier grds. nur noch von Herrn B., der B-Steuer etc. zu schreiben, solange es quasi in der Schwebe bleibt.

Ich habe das "Wortungetüm" Bindingsteuer erfunden, dann kann ich es auch in B-Steuer umwandeln.

Es wird eh in Kürze endgültig geklärt, da wette ich drauf.

Wann wurde es "genau" erfunden?

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Steht bei w:o im Thread. Das muss so um den 5. Januar 2020 gewesen sein. Natürlich darf das Wort jeder weiter verwenden. Ich selber kann aber vorerst mit B-Steuer leben.

War tatsächlich der 05. Januar, bin wohl doch nicht dement: 🤣

https://www.wallstreet-online.de/diskuss...g_62285545

Ich hatte Herrn B. aber dort schon Ende 2019 erwähnt.

Herr B. war halt im Mai 2020 nur so stolz, naiv, keine Ahnung, das Wort bei AW so richtig bekannt zu machen.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Zufälligerweise habe ich vor einigen Minuten eine Nachricht von einem Arbeitskollegen erhalten. Er hat mir mitgeteilt, dass er bisher stark mit Zertifikaten gehandelt hat und nun auf Futures umsteigen wollte. Doch jemand hat ihn davon abgeraten und ihn stattdessen auf "bindingsteuer.de" verwiesen.

Die Nachricht meines Kollegen lautete: "Ich kann es nicht glauben, aber ... hier ist ein Link zu einem Gerichtsbeschluss und zum entsprechenden Bericht in der FAZ. Kennst du das? Ist das Wahr?"

Meine Antwort darauf war lediglich: "Glück gehabt! Wenn du bereits mit Futures gehandelt hättest, wärst du direkt vom Finanzamt informiert worden."

Das zeigt wie unbekannt das Thema ist, leider, und warum es weiter im Dienst bleibt.


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