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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 19.07.2024, 17:24
Guter Artikel, bitte mehr davon liebes Handelsblatt.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 11.09.2024, 12:57
Für alle die bei CMC Markets auf DPS gegen Binding gesetzt haben, gibt's nun Probleme.
Es läuft eine Betriebsprüfung bei CMC und die behaupten, DPS fallen auch unter die Bindingsteuer, jeder einzelne Trade.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 11.09.2024, 16:44
Wer CFDs handelt der hat ganz andere Probleme als Binding, Stichwort 80% der Anleger verlieren Kapital meistens ihr gesamtes.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 11.09.2024, 18:38
Ich verallgemeinere mal.
Wer den Kapitalismus gut findet, hat ganz andere Probleme. Der faulende Kapitalismus stirbt. Nur der Sozialismus bringt Wohlstand.
So denken diese Linken halt. Was soll man da diskutieren, ist sinnlos. Die leugnen ja sogar, dass sie den Sozialismus tatsächlich wollen, führen stattdessen Scheingefechte. Die kratzen quasi immer nur am Kapitalismus dran rum, aber sie kommen voran.
Wenn die also Binding verteidigen, verharmlosen, ablenken oder sonstwas - bedenkt deren wahres Ziel.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 03.10.2024, 09:54
Moin zusammen. Ich habe zu dem Thema mal eine Frage. Bei der Verlustverrechnung von über €20.000 ist immer nur von Termingeschäften die Rede. Gehe ich recht in der Annahme, dass Aktien dann nicht davon betroffen sind?
Beispiel:
Realisierte Gewinne von Aktienverkäufen €60.000
Realisierte Verluste von Aktienverkäufen €50.000
Gewinn=€10.000
Zu versteuernder Gewinn=€10.000 oder doch €40.000 wie es bei Derivaten der Fall wäre?
Ich bin in erster Linie Stillhalter. Aber wenn Optionen "in the money" ablaufen erhält man ja die Aktie, die dann auch mal deutlich ins Minus gehen kann. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich meine Aktien mit Verlusten abstossen kann.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 03.10.2024, 10:35
Nein, die Bindingsteuer gilt nicht für Aktien. Bei Aktien gibt es bisher "nur" analog der Bindingsteuer den auch verfassungswidrigen engen Verlustverrechnungskreis, aber keine Anrechnungsgrenze.