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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

"Steuerstreit um CFD-Verluste – Richter lassen Anleger hoffen
Die obersten Finanzrichter halten die Steuerregeln zu CFDs und anderen Termingeschäften für verfassungswidrig. Was das jetzt für Anleger bedeutet."


https://www.handelsblatt.com/finanzen/an...53857.html

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Guter Artikel, bitte mehr davon liebes Handelsblatt.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Für alle die bei CMC Markets auf DPS gegen Binding gesetzt haben, gibt's nun Probleme.

Es läuft eine Betriebsprüfung bei CMC und die behaupten, DPS fallen auch unter die Bindingsteuer, jeder einzelne Trade.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wer CFDs handelt der hat ganz andere Probleme als Binding, Stichwort 80% der Anleger verlieren Kapital meistens ihr gesamtes.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(11.09.2024, 16:44)Hayek schrieb: Wer CFDs handelt der hat ganz andere Probleme als Binding, Stichwort 80% der Anleger verlieren Kapital meistens ihr gesamtes.

Da stimmt, aber dank Binding dürfen diese 80% noch Steuern auf ihre "Scheingewinne" zahlen, je nachdem aus wieviel Gewinn- und Verlusttrades sich der saldierte Verlust ergibt.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich verallgemeinere mal.

Wer den Kapitalismus gut findet, hat ganz andere Probleme. Der faulende Kapitalismus stirbt. Nur der Sozialismus bringt Wohlstand.

So denken diese Linken halt. Was soll man da diskutieren, ist sinnlos. Die leugnen ja sogar, dass sie den Sozialismus tatsächlich wollen, führen stattdessen Scheingefechte. Die kratzen quasi immer nur am Kapitalismus dran rum, aber sie kommen voran.

Wenn die also Binding verteidigen, verharmlosen, ablenken oder sonstwas - bedenkt deren wahres Ziel.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Moin zusammen. Ich habe zu dem Thema mal eine Frage. Bei der Verlustverrechnung von über €20.000 ist immer nur von Termingeschäften die Rede. Gehe ich recht in der Annahme, dass Aktien dann nicht davon betroffen sind?
Beispiel:
Realisierte Gewinne von Aktienverkäufen €60.000
Realisierte Verluste von Aktienverkäufen €50.000

Gewinn=€10.000
Zu versteuernder Gewinn=€10.000 oder doch €40.000 wie es bei Derivaten der Fall wäre?

Ich bin in erster Linie Stillhalter. Aber wenn Optionen "in the money" ablaufen erhält man ja die Aktie, die dann auch mal deutlich ins Minus gehen kann. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich meine Aktien mit Verlusten abstossen kann.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Nein, die Bindingsteuer gilt nicht für Aktien. Bei Aktien gibt es bisher "nur" analog der Bindingsteuer den auch verfassungswidrigen engen Verlustverrechnungskreis, aber keine Anrechnungsgrenze.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.10.2024, 09:54)lex schrieb: Moin zusammen. Ich habe zu dem Thema mal eine Frage. Bei der Verlustverrechnung von über €20.000 ist immer nur von Termingeschäften die Rede. Gehe ich recht in der Annahme, dass Aktien dann nicht davon betroffen sind?
Beispiel:
Realisierte Gewinne von Aktienverkäufen €60.000
Realisierte Verluste von Aktienverkäufen €50.000

Gewinn=€10.000
Zu versteuernder Gewinn=€10.000 oder doch €40.000 wie es bei Derivaten der Fall wäre?

Ich bin in erster Linie Stillhalter. Aber wenn Optionen "in the money" ablaufen erhält man ja die Aktie, die dann auch mal deutlich ins Minus gehen kann. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich meine Aktien mit Verlusten abstossen kann.

Der Gewinn wäre in diesem Fall 10k.

Nach den jüngsten Entwicklungen ist außerdem davon auszugehen, das die Blindingsteuer fallen wird. Sie ist einfach nicht wirklich haltbar/begründbar.
Ob man sich daraufhin was anderes einfallen lässt, weiß der Fuchs.

Der Binding ist in einer seiner Zirkusnummern mal mit einem Zollstock (Gliedermaßstab) aufgetreten, faltete den auseinander und sagte, wenn das das Vermögen eines Reichen wäre, könnte man oben ruhig ein ganz kleines Stück abschneiden, das merkt er garnich. Schon damals dachte ich mir, dass bei bestimmten Leuten wohl oben schon ein kleines Stück fehlt, aber man merkt es doch. Später wurde das noch durch einen bekräftigt, der anscheinend Gedächtnislücken aufwies, obwohl man dachte, es seinen nur die Haare weg.
Tja, so ein kleines Stück kann eben doch einen gewaltigen Unterschied machen.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

"Die Ampel-Fraktionen haben sich auf Regelungen zum Jahressteuergesetz geeinigt, die für Kapitalanleger ein Ende der Beschränkung von Verlustverrechnungen bei Termingeschäften vorsieht. Das gab die FDP-Fraktion bekannt. "Mit der Einigung zum Jahressteuergesetz erzielen wir einen zentralen Erfolg: Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen wird gestrichen, so verhindern wir ungerechte Steuerforderungen", sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer."

https://de.marketscreener.com/boerse-nac...-48069692/

https://www.rnd.de/wirtschaft/ampel-eini...VRJFM.html


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