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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 19.10.2024, 17:24
Ich weiß. Im Nachhinein befragt und dann ignoriert. Tatsächlich wussten alle Beteiligten, dass das Ding verfassungswidrig ist, ist auch nicht so schwer das zu erkennen, war aber eine reine Machtfrage.
Es bräuchte im Gesetzgebungsprozeß eine machtvolle und neutrale Stelle, die sowas wie die Bindingsteuer unmöglich macht.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 19.10.2024, 21:16
Wird hier auch diskutiert...
Aufhebung der (unsinnigen) 20k-Verlustbeschränkung heute im Bundestag angenommen
...Heute wurde in der 195. Situng des Deutschen Bundestags die Beschlussempfehlung 20/13419 Buchstabe b angenommen. Diese enthält auf Seite 226 die Aufhebung von EStG § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6. Kurz gesagt die Verlustbeschränkung von Termingeschäften auf 20.000 Euro. Hier sieht man rechts unter "Beschluss" die Annahme. --> "Beschlussempfehlung 20/13419 Buchstabe b (Antrag 20/12109 ablehnen) angenommen"
Wer es gerne wörtlich von Markus Herbrand (FDP) während der Bundestagssitzung hören möchte, findet es hier ab Minute 6:31:42 – sollte dank Timestamp an der richtigen Stelle starten. Wer auch noch scharf auf die Abstimmung ist, kann sich hier ab Minute 7:12:00 ergötzen. ...
https://www.reddit.com/r/Finanzen/commen...chränkung/
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 23.10.2024, 09:17
Werden dann die Dividenden mit Aktienverluste verrechnen?
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 23.10.2024, 13:03
Nein, Satz 4 ist nicht dabei.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 24.10.2024, 17:41
Jemand bei w:o hat eine clevere Auslegung für bestandskräftige Fälle gefunden. Man trägt in den Folgejahten den Binding-Verlusttopf komplett ab, der ist jeztz frei, unbegrenzt.
Einzig kritisch für die, die keine Kapital-Einkünfte mehr haben, da pleite oder einen Riesentopf haben und heute nur noch viel kleineres "Geschäft".