ChatGPT kennt sich bei solchen Fragen ganz gut aus:
Du sprichst hier ein komplexes Thema an, das sowohl das deutsche Steuerrecht als auch internationales Steuerrecht betrifft. Ich werde die Punkte, die du ansprichst, der Reihe nach klären:
1. Steuerpflicht in Deutschland bei Wohnsitz
Wenn du in Deutschland deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast, unterliegst du der
unbeschränkten Steuerpflicht. Das bedeutet, dass du dein
Welteinkommen in Deutschland versteuern musst, unabhängig davon, wo es erzielt wurde. Das gilt auch dann, wenn die Einkünfte über eine ausländische Gesellschaft generiert werden.
2. Steuerliche Behandlung der ausländischen GmbH
Eine GmbH ist tatsächlich eine juristische Person, und ihre Gewinne unterliegen grundsätzlich im Land ihres Sitzes der dortigen Körperschaftsteuer. Solange die Gewinne in der GmbH bleiben, sind sie zunächst nicht direkt deinem persönlichen Einkommen zuzurechnen.
Aber: Es gibt im deutschen Steuerrecht Regelungen, die sicherstellen, dass Gewinne aus ausländischen Gesellschaften nicht einfach unversteuert im Ausland geparkt werden können. Stichworte sind hier:
- Außensteuergesetz (AStG): Wenn du als deutscher Steuerpflichtiger beherrschenden Einfluss (in der Regel mehr als 50 % der Stimmrechte) auf die ausländische GmbH hast und diese in einem Niedrigsteuerland ansässig ist (Körperschaftsteuer unter 25 %), können die nicht ausgeschütteten Gewinne unter Umständen bereits in Deutschland besteuert werden (sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung).
3. Gewinne, die in der GmbH verbleiben
Wenn die Gewinne in der GmbH verbleiben und nicht ausgeschüttet werden, fällt
keine Einkommensteuer an. Ausschüttungen hingegen sind in Deutschland steuerpflichtig, da sie als Kapitalerträge gelten.
Aber: Auch hier greift unter Umständen das Außensteuergesetz (siehe oben). Das bedeutet, selbst wenn keine Ausschüttung erfolgt, kann es sein, dass Gewinne besteuert werden, wenn die Gesellschaft als "Zwischengesellschaft" gilt.
4. Meldepflichten beim Finanzamt
Ja, du bist grundsätzlich verpflichtet, dem deutschen Finanzamt
sämtliche Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften zu melden. Das gilt insbesondere dann, wenn du:
- mehr als 10 % an der Gesellschaft hältst,
- oder wenn du beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausübst.
Die Meldung erfolgt in der Regel über die Anlage
"AU" (Außensteuer)" deiner Einkommensteuererklärung.
**Versäumnisse bei der Meldung können empfindliche Strafen nach sich ziehen