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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Schade, Klagen kann man wohl erst, wenn die Ersten in der Scheiße hängen mit ihrem Steuerbescheid. Toll..
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.01.2020, 11:06)Mr. Winterbottom schrieb: Schade, Klagen kann man wohl erst, wenn die Ersten in der Scheiße hängen mit ihrem Steuerbescheid. Toll..

Klagen kann man wohl schon vorher, aber die Zeit zwischen der Wirksamkeit des Gesetzes und einer eventuellen Richterlichen Entscheidung zu unseren Gunsten ist meiner zu lang. Derjenige der ab 21 Futures CFD etc Handelt wird definitiv keine große Freude verspüren. Da hilft auch kein Handel im Ausland weiter. Da hilft nur Auswandern oder eine Trading GmbH und diese Punkte sind auch keine Sinnvolle Möglichkeiten für die vielen kleinen Trader.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.01.2020, 11:17)atze2000 schrieb: ---
 Da hilft nur Auswandern oder eine Trading GmbH und diese Punkte sind auch keine Sinnvolle Möglichkeiten für die vielen kleinen Trader.

Vielleicht haben zumindest mache Glueck und finden evt.  im Stammbaum irgendwelche vertrauensvollen Familienangehoerigen im Ausland Biggrin  Scared

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Auch wenn das hier im Thread fast offtopic ist (aber nur fast):

Kann man denn steuerlich auswandern (also 183+ Tage außerhalb Deutschlands verbringen, keine Wohnung in Deutschland) und trotzdem deutscher Staatsbürger bleiben? Ich denke ja aber weiß da jemand was genaues? Wird sowas auf den diversen Webseiten (staatenlos.ch etc.) thematisiert?

__________________
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Natuerlich kannst du auswandern und deutscher Staatsbuerger bleiben - es gibt ja genug Deutsche im Ausland.

Du musst dir allerdings ueber die Definitionen klar sein. Auf die 183 Tageregelung sollte man sich nicht versteifen - dein Lebensmittelpunk ist relevant.
Ist dieser in Deutschland bist du unbeschraenkt steuerplichtig - dazu musst du im Extremfall nicht einmal im betreffendem Jahr in D gewesen sein.
Ist dein Lebensmittelpunkt ausserhalb Deutschlands will der deutsche Fiskus von dir nichts - du bist aber in Deutschland beschraenkt steuerplichtig (Einkuenfte in D sind zu versteuern).

Du hast (relativ offensichtlich) offiziell keinen Lebensmittelpunkt wenn du z.B. keine Wohnung unterhaeltst, kein Auto auf dich angemeldet ist, deine Frau und Kinder (falls vorhanden und nicht geschieden) nicht in D leben und du 2 x fuer 4 Wochen im Jahr deine Eltern besuchst...bei laengerem Aufenthalt kommt irgenwann halt die Grauzone..

Also entweder ist dein Lebensmittelpunkt klar ausserhalb Ds oder eben nicht - die Probleme (siehe Becker) kommen in den Grauzonen...
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.01.2020, 12:35)jf2 schrieb: Auch wenn das hier im Thread fast offtopic ist (aber nur fast):

Kann man denn steuerlich auswandern (also 183+ Tage außerhalb Deutschlands verbringen, keine Wohnung in Deutschland) und trotzdem deutscher Staatsbürger bleiben? Ich denke ja aber weiß da jemand was genaues? Wird sowas auf den diversen Webseiten (staatenlos.ch etc.) thematisiert?


Das ist wohl gar nicht so einfach da würde ich mir Professionellen Rat einholen, der Deutsche Sozialistische Staat hat da viele Steine in den weg gelegt. Es muss auf jeden fall nachgewiesen das man kein Wohnsitz mehr in Deutschland hat dazu geören auch ein Zimmer bei einem Kumpel zur Untermiete. Immobilieneigentum müssen verkauft oder Glaubhaft Langfristig vermietet sein oder Verkauft sein. Man darf sich nicht mehr zu lange in der Summe und am Stück in Deutschland aufhalten. Weiterhin Steuerpflichtig ist man für einkommen das man eindeutig Deutschland zuschreiben kann.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.01.2020, 12:35)jf2 schrieb: Auch wenn das hier im Thread fast offtopic ist (aber nur fast):

Kann man denn steuerlich auswandern (also 183+ Tage außerhalb Deutschlands verbringen, keine Wohnung in Deutschland) und trotzdem deutscher Staatsbürger bleiben? Ich denke ja aber weiß da jemand was genaues? Wird sowas auf den diversen Webseiten (staatenlos.ch etc.) thematisiert?

Die deutsche Staatsbürgerschaft kann dir so gut wie nicht aberkannt werden. Dazu gibt es ja aktuell die ganz schwierigen Fälle mit den Heimkehrern vom "Islamischen Staat" aus den Kampfgebieten. Das Problem "IS-Heimkehrer" haben alle Staaten und es wird teils unterschiedlich gehandhabt. In Deutschland geht die Tendenz allerdings dahin, dass man eine doppelte Staatsbürgerschaft immer mehr vermeiden möchte. Wenn man dir die Staatsbürgerschaft aberkennen würde, wärst du ja ein Staatenloser.

Es war aber auch schon in der Diskussion, dass deutsche Staatsbürger - unabhängig vom Wohnsitz in der Welt - generell immer deutsche Steuern zahlen müssen, da sie ja auch jederzeit auf das deutsche Sozialsystem Zugriff hätten.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Danke für den Input. Werde mich dieses Jahr mal genauer mit dem Thema beschäftigen obwohl auswandern jetzt nicht die präferierte Option ist. Eine andere Möglichkeit wäre auf Terminmarktprodukte weitgehend zu verzichten und verstärkt Aktien zu handeln (neben der Langfristanlage, die mach ich ja eh). Und die 2 Optionsstrategien Covered Call und Cash Secured Put sind ja von der Änderung des §20 auch nicht betroffen, paar kleine Optionstrades blieben also.

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Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.01.2020, 12:35)jf2 schrieb: Auch wenn das hier im Thread fast offtopic ist (aber nur fast):

Kann man denn steuerlich auswandern (also 183+ Tage außerhalb Deutschlands verbringen, keine Wohnung in Deutschland) und trotzdem deutscher Staatsbürger bleiben? Ich denke ja aber weiß da jemand was genaues? Wird sowas auf den diversen Webseiten (staatenlos.ch etc.) thematisiert?
Jap. Kann man.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.01.2020, 11:17)atze2000 schrieb: Klagen kann man wohl schon vorher, aber die Zeit zwischen der Wirksamkeit des Gesetzes und einer eventuellen Richterlichen Entscheidung zu unseren Gunsten ist meiner zu lang. Derjenige der ab 21 Futures CFD etc Handelt wird definitiv keine große Freude verspüren. Da hilft auch kein Handel im Ausland weiter. Da hilft nur Auswandern oder eine Trading GmbH und diese Punkte sind auch keine Sinnvolle Möglichkeiten für die vielen kleinen Trader.
Genau so ist das... Bis man Recht bekommt, vergehen Jahre.

Die wirklich "kleinen" Trader müssen halt mehr ins Risiko.  Bang Und wir machen die Firma, dann interessiert es keinen mehr. Tup Sollen sich ihre Steuern woanders holen, genug is genug. Angry-fire


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