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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ein neues Video vom lustigen Onkel aus Zwicke:





Das Ding poppte gerade in meinem Youtube-account auf. Daher stelle ich das ganz wertfrei hier ein.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Focus hat's jetzt auch bemerkt:
https://www.focus.de/finanzen/boerse/zer...68471.html
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(20.01.2020, 08:19)rienneva schrieb: Focus hat's jetzt auch bemerkt:
https://www.focus.de/finanzen/boerse/zer...68471.html


Danke rienneva für diesen Hinweis.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.01.2020, 09:40)muchmoney schrieb: Steht doch da:
Er wird mich per Email kontaktieren sobald er genaueres weiß.  Tup Auch ob es für Kapitalgesellschaften ebenfalls gilt oder ob man es damit umgeht, er war sich bei dem Punkt nämlich nicht zu 100% sicher. Allerdings meinte er für die GmbH dürfte es nicht gelten, da man sich dort im gewerblichen Bereich bewegt.
Heute die Antwort per Mail bekommen. Bestätigt meine/unsere Befürchtungen und zwingt mich dazu D zu verlassen.


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Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

habe ich es richtig verstanden, dass für den Handel mit CFD's in 2020 noch KEINE Verlustbegrenzung auf 10T EUR besteht ?

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

… auch wenn mich solch eine Gesetzesänderung ersma nicht trifft... könnte so kotzen!

Und nun mag mir da keiner mit "Respekt vor einem MInister der BRD " kommen...

Wie kann man die Seite "Scholz-Du-Arschloch.de" aufmachen?

__________________
Hat sich erledigt. 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Spannend.
Wenn es also dumm läuft und man also in 2021 1,01Mio. Gewinn und 1Mio Verlust mit Optionen oder Futures macht, dann muss man 1Mio versteuern obwohl man 10.000 Gewinn hat und hat somit über 250.000 EUR Schulden beim Finanzamt.
Ich glaube wenn man die Story irgendjemandem auf dieser Welt bloß erzählen würde, würde man einen in die Klapse einsperren.
Was wohl die Amis mit so einem Trottel von einem Minister anstellen würden?

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

… finde es schlimmer, dass er kein Trottel ist!
Für seine intellektuellen Fähigkeiten kann ja niemand was... aber sein Verhalten/offenbarten Charakter kann man beeinflussen.

Bin ich da der einzige, der da Blutdruck bei sowas bekommt???

__________________
Hat sich erledigt. 
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(20.01.2020, 17:03)lomo schrieb: Spannend.
Wenn es also dumm läuft und man also in 2021 1,01Mio. Gewinn und 1Mio Verlust mit Optionen oder Futures macht, dann muss man 1Mio versteuern obwohl man 10.000 Gewinn hat und hat somit über 250.000 EUR Schulden beim Finanzamt.
Ich glaube wenn man die Story irgendjemandem auf dieser Welt bloß erzählen würde, würde man einen in die Klapse einsperren.
Was wohl die Amis mit so einem Trottel von einem Minister anstellen würden?
Ich nehme an diese "übertriebenen" Beispiele sind eher selten.

Es reicht doch schon wenn ich steuerlich relevant, also realisiert 50.000 Euro verdiene (was bei vielen hier wohl realistischer ist) und 30.000 Euro "zum Verrechnen" habe.
Bleiben alt 20.000 Gewinn, 5000 Steuer (vereinfacht)
Macht neu 40.000 zu versteuern, also 10.000 Steuer. Eine Verdopplung bei gleichem Ergebnis... Rolleyes 50% Steuerbelastung statt 25% Irony  Ist doch prima, mehr als Höchststeuersatz bei lachhaft kleinem Gewinn... Dunce-cap

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Blutdruck hilft hier gar nichts...
Wir müssen jetzt leider damit leben. Es kommt noch besser, mit politischer Inkompetenz müssen wir noch länger leben. Oder war es gar Interessenspflege? Werden wir wohl nie erfahren...


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