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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 16:48)Mr. Passiv schrieb: D hat kein Einnahmeproblem.
Die Ausgaben machen den Ärger.

Eigentlich nicht. Die Einnahmen werden durch die Ausgaben reguliert.
Je mehr Ausgaben, umso mehr Einnahmen.

Wenn dein Chef deinen Lohn anhand deiner Ausgaben ausbezahlt hast du ja auch kein Problem.
Und wenn er das nicht mehr tut, gehst du zur Bank und dann bezahlt die die Differenz.

Eigentlich ein perfektes System.

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

??

Je mehr Ausgaben, desto mehr Einnahmen?

Wie konnten Staaten Pleite gehen?

Wie schön könnte es hier sein, wenn der Staat mal auf n Drittel oder so seiner "Aufgaben", die er sich ja überwiegend selber gegeben hat, verzichten würde.

Verstehe aber deinen Ansatz nicht :-(

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Hat sich erledigt. 
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 16:57)Mr. Passiv schrieb: Wie z. B. ?

Hab da nicht so den Überblick :-(

In welchen der der anderen fuehrenden (demokratischen) Industrienationen ist im Rahmen der Gesetzgebungkompetenz - nimm das Thema dieses Treads, oder CumEx - mehr Chaos (oder Inkompetenz) vorzufinden als in D?

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Auf den Hinweis "Hab da nicht so den Überblick" wird die Aktienbesteuerung anderer Länder abgefragt.?!

Ist das Dummheit, Boshaft oder normale Leseschwäche?

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Hat sich erledigt. 
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 17:06)Mr. Passiv schrieb: Wie konnten Staaten Pleite gehen?

Staaten gehen nur formal pleite.
Angeschissen sind nur die Gläubiger.

(03.12.2020, 17:06)Mr. Passiv schrieb: Verstehe aber deinen Ansatz nicht :-(

Ich wollte nur damit sagen das eine Unorganisiertheit kein übergroßes Problem ist.

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 17:17)Mr. Passiv schrieb: Auf den Hinweis "Hab da nicht so den Überblick" wird die Aktienbesteuerung anderer Länder abgefragt.?!

Ist das Dummheit, Boshaft oder normale Leseschwäche?

Keine Ahnung wo dein Ueberblick endet, anscheinend geht er ja nicht mal bis Treadtitel...zur info: wir reden hier von Pg.20Est und der Verlustbegrenzung - yup, hat mit Aktienbesteuerung und so zu tun....

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Und in welchen anderen Ländern gilt dein Paragraph?

Ach - passt scho.

Ok... war Dummheit.
Bist also entschuldigt.

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Hat sich erledigt. 
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 14:32)Sterling schrieb: Ich denke das Thema GmbH ist in der Realität schwer umsetzbar, wenn der einzige Zweck darin besteht Börsengeschäfte zu tätigen.

Kein Problem, jede GmbH darf ihr eigenes Vermögen verwalten. Administration gibt es hier: https://www.ride.capital/schultze

Grüße
Taxadvisor
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(03.12.2020, 16:21)aktienguru schrieb: so... nun langsam nervt das ganze und in einem so organisiertem Land dürfte das nicht passieren!

Das Schreiben der Consor Bank beruht sicher auf irgendwelchen Infos und Vermutungen und wie auf der Seite zuvor geschrieben von einem user geschrieben.  Wenn es so kommt wenigstens etwas. Aber so was sollte vom BFM kommen und schon seit Monaten !!!!

Was schlimmer ist, sind schon ab 1.1.2020 die "Totalverluste". Dank der schwammigen Auslegung "ganz oder teilweise" könnte jeder Optionsschein (Hebel) oder jedes Zertifikat bei einem geringen Verlust schon als Totalverlust gewertet werden. Damit wären wahrscheinlich die meisten hier aufgrund der begrenzten Verrechnung sicher jetzt schon bei hohen Nachzahlungen.
Das Wort teilweise sagt nichts über die Höhe des Verlustes aus.

Es gibt einen Entwurf des BMF, der den Verbänden etc. bereits zur Abstimmung zugeleitet wurde. Grundlegende Änderungen des Entwurfes werden nicht erwartet. Hinsichtlich der Totalverluste gibt es keine weiteren Ausführungen, damit werden "normale" Verluste unabhängig von der Höhe von den Banken in die Verlusttöpfe eingestellt (wenn keine Verrechnungsbeschränkung wie bei Termingeschäften).

Gruß
Taxadvisor

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

https://www.boerse-und-finanzen.de/steue...luste.html
Bitte dann runterscrollen und Update vom 02.12.2020 lesen. Gut erklärt, wo wir dran sind!


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