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Sammelverwahrung versus Einzelverwahrung
| 03.02.2021, 17:44
Gab Post von der Consorsbank:
Die Depotführung ist bei Sammelverwahrung Ihrer Wertpapiere kostenlos.
Ausnahme: Sie haben jedoch die Möglichkeit, uns kostenpflichtig zu beauftragen, ein von der Sammelverwahrung der Wertpapiere separiertes individuelles Depot für Sie bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG Frankfurt am Main) anzulegen. In diesem Fall wird Ihr Wertpapierbestand gesondert, d.h. getrennt von den Beständen der anderen Kunden verwahrt.
Frage an die Community (damit ich soviel Informationen wie möglich habe, bevor ich anrufe):
Ich habe 100 Coca-Cola. Consorsbankkunden haben insgesamt 10.000 Coca-Cola.
Dann gehört mir bei der Sammelverwahrung 1% der Coca-Cola Aktien von der Consorsbank.
Geht die pleite, habe ich immer noch Anrecht auf die 1%.
Bei der Einzelverwahrung gehören mir genau meine 100 Coca-Cola.
Was bringt mir das? Jeder der was weiss bitte gerne posten.
Lancelot vielleicht?
Merci, Danke und Tak.
RE: Sammelverwahrung versus Einzelverwahrung
| 03.02.2021, 17:50
Soweit ich weiß hat der erst einmal betriebs-steuerliche Gründe, die Kosten sind auch zu berücksichtigen. Wenn nichts verpfändet ist, muss es auch nicht separiert werden.
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RE: Sammelverwahrung versus Einzelverwahrung
| 08.02.2021, 12:09
(03.02.2021, 17:44)pjf schrieb: Gab Post von der Consorsbank:
Die Depotführung ist bei Sammelverwahrung Ihrer Wertpapiere kostenlos.
Ausnahme: Sie haben jedoch die Möglichkeit, uns kostenpflichtig zu beauftragen, ein von der Sammelverwahrung der Wertpapiere separiertes individuelles Depot für Sie bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG Frankfurt am Main) anzulegen. In diesem Fall wird Ihr Wertpapierbestand gesondert, d.h. getrennt von den Beständen der anderen Kunden verwahrt.
Frage an die Community (damit ich soviel Informationen wie möglich habe, bevor ich anrufe):
Ich habe 100 Coca-Cola. Consorsbankkunden haben insgesamt 10.000 Coca-Cola.
Dann gehört mir bei der Sammelverwahrung 1% der Coca-Cola Aktien von der Consorsbank.
Geht die pleite, habe ich immer noch Anrecht auf die 1%.
Bei der Einzelverwahrung gehören mir genau meine 100 Coca-Cola.
Was bringt mir das? Jeder der was weiss bitte gerne posten.
Lancelot vielleicht?
Merci, Danke und Tak.
Hi,
also für dich macht das keinen Sinn.
Ich denke das macht nur Sinn, wenn du mit dem Depot auch Services von ClearStream nutzen willst. Also das selbst über deren Lending Program als Collateral einsetzen willst oder solche Sachen. Das is was für Leute die auch viel OTC machen. Nicht meine Welt.
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RE: Sammelverwahrung versus Einzelverwahrung
| 02.02.2022, 17:30
M.E. hat dies für die steuerliche Gewinnermittlung Bedeutung. Bei der Sammelverwahrung gilt First In - First Out, bei Einzelverwahrung kann man sagen welche Stücke verkauft werden sollen.
Dies geht natürlich auch mit mehreren Depot-Konten bei Sammelverwahrung.
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Gruß Hans-Jürgen
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RE: Sammelverwahrung versus Einzelverwahrung
| 02.02.2022, 17:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.02.2022, 17:47 von cubanpete.)
(02.02.2022, 17:30)EMEUV schrieb: M.E. hat dies für die steuerliche Gewinnermittlung Bedeutung. Bei der Sammelverwahrung gilt First In - First Out, bei Einzelverwahrung kann man sagen welche Stücke verkauft werden sollen.
Dies geht natürlich auch mit mehreren Depot-Konten bei Sammelverwahrung.
Ich glaube nicht dass das irgendeine steuerliche Auswirkung hat. Es geht nur um das Konto der Bank bei der Clearingstelle. Dort werden die Wertpapiere normalerweise in Street Name, also unter dem Namen der Bank, gemeinsam gehalten. Bedeutet aber auch dass z.B. Leerverkäufe dort berücksichtigt sind und nur der Nettobestand der Bank dort gehalten wird.
Die individuelle Verwaltung bei der Clearingstelle würde dann wahrscheinlich das Verleihen und damit das leer Verkaufen Deiner Aktien verhindern.
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Der einzige gute Tipp von Deinem Broker ist ein margin call.