RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 01.02.2021, 17:40
(01.02.2021, 16:42)Ste Fan schrieb: Denke mal du musst dich bei beiden einarbeiten und etliches haengt ja von deiner pers. Situation ab.
In Prinzip duerfte es jedoch schon so sein dass fuer einen unbedarften Dritten der irgendwann die Reporte vor die Nase gehalten kriegt Saxo Banks Reporte schluessiger bzw einfacher nachzuvollziehen sind als die IB...
Man kann wahrscheinlich schon sagen dass Saxo "overall" benutzerfreundlicher ist...
Danke.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 07.02.2021, 20:29
Zitat:***Update vom 19.1.2021
Das Handelsblatt berichtet, dass nun doch auch Hebelzertifikate und Optionsscheine zu den Termingeschäften zählen. Das BMF würde damit vom eigenen Entwurf des letzten Sommers abrücken.
Es ist (negativ) bemerkenswert, dass diese Präzisierung erst im laufenden Jahr erfolgt, was auch Broker vor Probleme stellt.
Die Veröffentlichung des BMF-Schreibens ist in Kürze zu erwarten. Wenn die genauen Details final stehen, werden wir sofort in einem Artikel die besten Möglichkeiten darlegen, weiter mit Derivaten zu traden.
Der "aktuelle" Stand in Tabellenform.
https://www.godmode-trader.de/artikel/ne...rs,8478516
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 08.02.2021, 02:09
Jo, fand ich auch Krass, das Steuerjahr läuft schon paar Wochen und noch immer weiß keiner wie es am Ende ausgeht in der Finanzamt-Praxis.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 08.02.2021, 08:23
(08.02.2021, 02:09)jf2 schrieb: Jo, fand ich auch Krass, das Steuerjahr läuft schon paar Wochen und noch immer weiß keiner wie es am Ende ausgeht in der Finanzamt-Praxis.
Ist doch nix Neues.
Das kennen die Gerichte doch schon!
Für die Glatze kein Problem!
Auf seinem Sparbuch hat er nur die Inflation als Verlust, und die darf er sowieso nicht absetzen!
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 10.02.2021, 01:19
Die Umsätze in den von der Bindingsteuer betroffenen Produkten sind im Januar quasi explodiert:
https://www.derivateverband.de/DE/MediaL...202021.pdf
Völlig irre. Aber es kennt halt keiner die Bindingsteuer.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 10.02.2021, 10:29
(10.02.2021, 01:19)minenfuchs schrieb: Die Umsätze in den von der Bindingsteuer betroffenen Produkten sind im Januar quasi explodiert:
https://www.derivateverband.de/DE/MediaL...202021.pdf
Völlig irre. Aber es kennt halt keiner die Bindingsteuer.
geht doch um die Verlustverrechnung - Gewinne sind nahezu unproblematisch
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Alles ist Zahl - die Vollkommenen --> 6; 28; 496; 8128; 33550336; 8589869056
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 10.02.2021, 10:49
(10.02.2021, 01:19)minenfuchs schrieb: Die Umsätze in den von der Bindingsteuer betroffenen Produkten sind im Januar quasi explodiert:
https://www.derivateverband.de/DE/MediaL...202021.pdf
Völlig irre. Aber es kennt halt keiner die Bindingsteuer.
Spricht für eine Übertreibung an den Märkten oder? Die ganze GME/WSB-Hype Sache wird die Glücksritter nur so anziehen...
Mal kucken wie lange wir davon profitieren können oder ob es bald wieder korrigiert, die "Rationalität" (alles viel zu hoch, viel zu teuer, das MUSS runter) liegt meist falsch in den Endphasen der Börse.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 10.02.2021, 11:14
(10.02.2021, 10:49)muchmoney schrieb: Spricht für eine Übertreibung an den Märkten oder? Die ganze GME/WSB-Hype Sache wird die Glücksritter nur so anziehen...
Mal kucken wie lange wir davon profitieren können oder ob es bald wieder korrigiert, die "Rationalität" (alles viel zu hoch, viel zu teuer, das MUSS runter) liegt meist falsch in den Endphasen der Börse.
Da müsste man sich jetzt erst mal die Equivalente Statistik der Anleger in einem Land betrachten,
wo der Finanzminister nicht mit Enteigung in den Derivatemarkt eingegriffen hat!
Wär ziemlich hilfreich um abzuklären, ob zuerst das Huhn oder das Ei da war.
So ne Statistik über ein Land wo Sparbuch-Olaf mit der Bazooka in einen Absicherungsmarkt schießt, ist für so ne Aussage ziemlich ungeeignet!
Die Marktmanipulationen, die unser Finanzminister mit dieser Steuer vorgenommen hat,
die nach Meinung aller Experten, keine Chance hat die erste Gerichtsinstanz zu überstehen, sind eigentlich nen Fall für die Bafin!
Aber wenn man die Verbrecher als Überwacher für Verbrechen einsetzt, hat das schon in der Vergangenheit immer etwas länger gedauert bis sie dafür verurteilt wurden!
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 14.02.2021, 18:55
Das Schlimme ist ja, dass unzählige Jahre vergehen, bis die erste Gerichtsinstanz etwas entscheidet und wie auf w:o nachzulesen, scheinen dort auch einige linke Richter im Spiel zu sein, so dass die Objektivität oder zumindest die Bereitschaft, sich in das Thema einzudenken und die Zusammenhänge dann komplett zu verstehen (erst danach kommt man zu dem Ergebnis, dass eingeschränkte Verlustverrechnung = komplettes Handelsverbot ist) vielleicht eingeschränkt sein könnte.
Ansonsten ist es natürlich so, dass je höher die Märkte gehen, desto schlimmer ist die Steuerregel. Egal, zu welcher Position ein Gegengeschäft vorgenommen wird, eines muss im Verlust landen und dieser ist dann nominal sehr hoch, falls es sich nicht um ein Studentendepot handelt, dass die 20k ggf. noch aushält, so dass jeder vernünftige Hedge in den übrigen Depots unmöglich geworden (Entschuldigung, meinte das deutsche Wort für den gleichen Sachverhalt, Absicherung, da Hedge=Böse, Absicherung=ganz entfernt ggf. noch akzeptabel) ist.
Da die Gegenwehr so gering, praktisch kein mediales Interesse nicht einmal auf den Finanzseiten vorhanden ist, auch Martin Hlouschek eingeschüchtert worden zu sein scheint, viele kein Interesse an der Beseitigung der Ungerechtigkeit, einige m.E. wirtschaftliches Interesse an deren Beibehaltung haben und die SPD in ihrem letzten Jahr das gerade noch final durchgedrückt hat, so dass es nun ein neues Gesetz braucht, Betroffene, sich aufgrund der Hetzkampagnen gegen Trader nicht mehr trauen, im Netz zu schreiben geschweige denn mit ihrem Namen herzuhalten, stehen die Chancen auf eine faire Besteuerung (irgendetwas unter 100% also) zur Zeit so schlecht wie nie seit Ende 2019.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 | 14.02.2021, 20:14
(14.02.2021, 18:55)Penseur schrieb: Das Schlimme ist ja, dass unzählige Jahre vergehen, bis die erste Gerichtsinstanz etwas entscheidet und wie auf w:o nachzulesen, scheinen dort auch einige linke Richter im Spiel zu sein, so dass die Objektivität oder zumindest die Bereitschaft, sich in das Thema einzudenken und die Zusammenhänge dann komplett zu verstehen (erst danach kommt man zu dem Ergebnis, dass eingeschränkte Verlustverrechnung = komplettes Handelsverbot ist) vielleicht eingeschränkt sein könnte.
Ansonsten ist es natürlich so, dass je höher die Märkte gehen, desto schlimmer ist die Steuerregel. Egal, zu welcher Position ein Gegengeschäft vorgenommen wird, eines muss im Verlust landen und dieser ist dann nominal sehr hoch, falls es sich nicht um ein Studentendepot handelt, dass die 20k ggf. noch aushält, so dass jeder vernünftige Hedge in den übrigen Depots unmöglich geworden (Entschuldigung, meinte das deutsche Wort für den gleichen Sachverhalt, Absicherung, da Hedge=Böse, Absicherung=ganz entfernt ggf. noch akzeptabel) ist.
Da die Gegenwehr so gering, praktisch kein mediales Interesse nicht einmal auf den Finanzseiten vorhanden ist, auch Martin Hlouschek eingeschüchtert worden zu sein scheint, viele kein Interesse an der Beseitigung der Ungerechtigkeit, einige m.E. wirtschaftliches Interesse an deren Beibehaltung haben und die SPD in ihrem letzten Jahr das gerade noch final durchgedrückt hat, so dass es nun ein neues Gesetz braucht, Betroffene, sich aufgrund der Hetzkampagnen gegen Trader nicht mehr trauen, im Netz zu schreiben geschweige denn mit ihrem Namen herzuhalten, stehen die Chancen auf eine faire Besteuerung (irgendetwas unter 100% also) zur Zeit so schlecht wie nie seit Ende 2019.
DDR 2.0, was möchte man erwarten?
Man muss sich nur Olaf und die Cum Ex Geschichte in Hamburg anschauen. Möchte nicht wissen, was da an Spenden an die Partei geflossen ist?
Die "Schwarzen" haben ihren "Hunderttausend Mark Mann", dem traue ich auch alles zu.
Und Kohl konnte sich an nichts mehr erinnern.
Alle etwas entrückt.
Für mich bleibt nur die FDP übrig.
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