RE: Volkswagen vz. | 12.02.2021, 19:26
(12.02.2021, 18:15)Mr. Passiv schrieb: Huch - da lern ich ja mal wieder gerne dazu!
Bisher dachte ich, dass es Aufgabe des BR sei, dafür Sorge zu tragen, dass Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Belegschaft eingehalten werden. Dies hat er in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem AG zum Wohle von Unternehmen und Belegschaft zu erledigen.
Woraus leitest die Verpflichtung zur Aufdeckung von was eigentlich ab?
SG
Naja,
nehmen wir mal an ich wäre Betriebsrat und der Arbeitgeber(Personalvorstand) behauptet es gehe ihm wirtschaftlich so schlecht, dass er sämtliche Arbeitszeitvereinbarungen von 35 auf 28 Stunden runterfahren muss, was man bei wirtschaftlichen Problemen ja vielleicht so vereinbaren kann....
.....ich habe aber Kenntnis davon, dass (vielleicht auch nur ein Teil )der wirtschaftliche Schieflage daran liegt, dass der Personalvorstand Firmengeld in Brasilien mit Nutten veruntreut, dann bin ich doch als Betriebsrat verpflichtet, gegen die Arbeitszeitverkürzung vors Arbeitsgericht zu ziehen, und den Richter über die unrechtsmässigen Dinge zu informieren? Jedenfalls wenn der Personalvorstand keine Einsicht zeigt, und seine Idee zurücknimmt?
Und diese Gleichzeitigkeiten sind definitiv in den Gerichtsprozessen gegen Hartz wo er zu 2 Jahren veruteilt wurde, auch aufgedeckt worden!
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RE: Volkswagen vz. | 12.02.2021, 19:36
Die Arbeitszeit kannst du per Definition nicht mim BR verkaspern. Das Tarifvertragsgesetz regelt, dass Themen, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt werden, nicht Regelungstatbestand von Betriebsvereinbarungen sein können. Dazu zählen eindeutig Bezahlung und Arbeitszeit. Wenn da TV Regelungstatbestände auf betriebliche Ebene verlegen, dann kannst du es da regeln.
Aber auch da brauchst keinen Richter, weil du als BR einfach nicht unterschreibst.
Hinsichtlich der Größenordnungen solltest vielleicht mal in die gehen. Wenn da in Brasilien 100 K verfickt werden, so ist das doch nichts im Vergleich zu dem, was es wirtschaftlich bedeutet, wenn 50.000 Mann 3 Wochenstunden weniger arbeiten. Oder so.
Aber - um beim Thema zu bleiben ... woran machst nochmal die Aufdeckungspflicht des BR gemäß BetrVG fest?
SG
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Hat sich erledigt.
RE: Volkswagen vz. | 12.02.2021, 19:47
(12.02.2021, 19:36)Mr. Passiv schrieb: Die Arbeitszeit kannst du per Definition nicht mim BR verkaspern. Das Tarifvertragsgesetz regelt, dass Themen, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt werden, nicht Regelungstatbestand von Betriebsvereinbarungen sein können. Dazu zählen eindeutig Bezahlung und Arbeitszeit. Wenn da TV Regelungstatbestände auf betriebliche Ebene verlegen, dann kannst du es da regeln.
Aber auch da brauchst keinen Richter, weil du als BR einfach nicht unterschreibst.
Hinsichtlich der Größenordnungen solltest vielleicht mal in die gehen. Wenn da in Brasilien 100 K verfickt werden, so ist das doch nichts im Vergleich zu dem, was es wirtschaftlich bedeutet, wenn 50.000 Mann 3 Wochenstunden weniger arbeiten. Oder so.
Aber - um beim Thema zu bleiben ... woran machst nochmal die Aufdeckungspflicht des BR gemäß BetrVG fest?
SG
(12.02.2021, 19:36)Mr. Passiv schrieb: Bisher dachte ich, dass es Aufgabe des BR sei, dafür Sorge zu tragen, dass Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Belegschaft eingehalten werden. Dies hat er in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem AG zum Wohle von Unternehmen und Belegschaft zu erledigen.
Genau deswegen! Da finden sich mehr wie ein § im BetrVG, die ich mir so auslegen kann, wenn ich will!
(12.02.2021, 19:36)Mr. Passiv schrieb: Hinsichtlich der Größenordnungen solltest vielleicht mal in die gehen. Wenn da in Brasilien 100 K verfickt werden, so ist das doch nichts im Vergleich zu dem, was es wirtschaftlich bedeutet, wenn 50.000 Mann 3 Wochenstunden weniger arbeiten. Oder so.
Hörmal, wir haben doch oben angenommen ich wär Betriebsrat?
Stand da was davon, dass ich kaufmännische Kompetenzen habe?
Ich zeig das natürlich erstmal an,
und ob das mit den Nutten dann wirtschaftlich viel ausmacht, kann doch dann der Wirtschaftsausschuss mit Unterstützung eines von der Gewerkschaft empfohlenen, vom Betriebrat betellten und vom Arbeitgeber bezahlten Witschaftsprüfunternehmens
klären?
Dafür bin doch ich, als Betriebrat nicht zuständig!
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RE: Volkswagen vz. | 12.02.2021, 19:55
Ich hab dir da bisher nicht unterstellt, n Betriebsrat zu sein. Will ja keine sinnlose Schärfe rein bringen.
Falls doch.... wem willst den Anzeigen, ob die Kosten des Rumvögelns des BR wirtschaftlich relevant sind? Das Thema wirst dann auch noch im WA besprechen wollen??
Warum veräppelst mich so?
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Hat sich erledigt.
RE: Volkswagen vz. | 12.02.2021, 20:01
Im Dezember wurden europaweit mehr ID.3 als Golf verkauft!
Covid19-Pandemie gut durchgestanden
Da sich der Gewinn im Wesentlichen aus dem Ergebnis von Volkswagen speist, dürfte der Wolfsburger Autobauer rechnerisch im vergangenen Jahr einen Nettogewinn von knapp 8,3 Milliarden Euro eingefahren haben. Die Porsche SE ist mit 31,4 Prozent am Kapital von Volkswagen beteiligt. Volkswagen hatte Ende Januar auf Basis erster Schätzungen mitgeteilt, der operative Gewinn vor Sondereinflüssen habe im abgelaufenen Jahr bei zehn Milliarden Euro gelegen.
https://www.manager-magazin.de/unternehm...fa14f71509
RE: Volkswagen vz. | 18.02.2021, 15:24
laut 'Manager Magazin' prüft VW einen Börsengang für Porsche....mittelfristig.
Auch u.a. zur Finanzierung der E-Auto-Offensive.
Sollte es dazu kommen, würden höchstens 25% der Anteile angegeben.
Intern werde der Wert eines solchen Aktienpakets mit EUR 20-25 Mrd. angesetzt
VW zur Zeit um die +2%
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RE: Volkswagen vz. | 23.02.2021, 10:18
Kasse gemacht zu 174,64€.
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Gruß Hans-Jürgen
Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
RE: Volkswagen vz. | 23.02.2021, 10:49
Fein, das passte doch. Nächste Marke 179,-€ ?
- Sie konzentrieren sich auf die Elektrifizierung der Konzernmarken. Das teure Prestigeprojekt Bugatti mit seinen W16-Motoren passt nicht mehr darein und wenn Remac jetzt mal endlich kauft, kann es wohl gut weiter laufen.
https://www.businessinsider.de/wirtschaf...im-raum-a/
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RE: Volkswagen vz. | 23.02.2021, 11:44
KSM ein:
VW baut keine W16-Motoren. Sie nennen ihn nur so.
KSM aus.
SG
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RE: Volkswagen vz. | 23.02.2021, 15:35
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