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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

„Die Politik sollte aktive Anleger bei ihrem Vermögensaufbau unterstützen und ihnen nicht weitere Hürden in den Weg legen. Eine Zuordnung von Hebelprodukten zu den Termingeschäften wäre kontraproduktiv – für die Depotabsicherung von Privatanlegern, aber auch für die gesamte Anlagekultur“, sagt Dr. Michael Völter, Vorsitzender des Vorstands der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse


https://www.dfpa.info/recht-news/gutacht...haeft.html





https://mailchi.mp/derivateverband/ddv-n...Dr%C3%BCen

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Witzig wie die Lobbyisten um ihre Eigeninteressen kämpfen. Denen geht es nicht darum den entmündigten Anleger zu helfen wieder normal traden zu können sondern nur darum ihre obskuren Finanzkreationen zu retten. Sonst würden sie sich für eine ersatzlose Streichung des Scholzschen Irrsinns einsetzen. Aber anscheinend hat das Finanministerium die Gefahr an dieser Front erkannt, Wenn ein Optionsschein kein Terminmarktgeschäft ist, ein CFD aber schon dann bietet man vor Gericht eine weitere Angriffsfläche. Ich muss sagen das eine Einbeziehung der Derivatekreationen in die neue Regelung für mich die Hoffnung erhöht das der Spuk schnell vorbei sein wird.

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Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Selbstverständlich müssen Eigeninteressen gewahrt werden. Das ist mir fast gleich. Hauptsache, das Ding bleibt in Bewegung.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(22.02.2021, 11:16)jf2 schrieb: Witzig wie die Lobbyisten um ihre Eigeninteressen kämpfen. Denen geht es nicht darum den entmündigten Anleger zu helfen wieder normal traden zu können sondern 

Hallo?
Was ist denn daran "witzig"?

NATÜRLICH geht es denen nicht darum, irgendwelchen Anlegern zu irgendwas zu verhelfen.

Warum sollte dies denn so sein?

SG

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Hat sich erledigt. 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(22.02.2021, 11:21)Mr. Passiv schrieb: NATÜRLICH geht es denen nicht darum, irgendwelchen Anlegern zu irgendwas zu verhelfen.

Warum sollte dies denn so sein?
Hallo natürlich geht es denen darum den Anlegern zu helfen, dass sie mehr Absicherungen kaufen!
Woher kommt denn dieses Misstrauen jetzt! Biggrin

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Bei solchen Vollspacken wie dir hier misstraue ich ersma einfach allen. Unterm Strich passt das scho.

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Hat sich erledigt. 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

BMF-Schreiben kommt nicht vor April. Alle Anleger werden im Unklaren gelassen, welche Produkte zu Termingeschäften gehören (einschließlich der Unklarheiten zu Stillhaltergeschäften, auch wenn diese eigentlich unter einem anderen § fallen, Garantien gibt dir momentan dafür keiner).
Info richtet sich an alle Derivate-Anleger hier im Thread, nicht an Aktien-Anleger. Ich bin beides..
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(04.03.2021, 15:03)Penseur schrieb: BMF-Schreiben kommt nicht vor April. Alle Anleger werden im Unklaren gelassen, welche Produkte zu Termingeschäften gehören (einschließlich der Unklarheiten zu Stillhaltergeschäften, auch wenn diese eigentlich unter einem anderen § fallen, Garantien gibt dir momentan dafür keiner).
Info richtet sich an alle Derivate-Anleger hier im Thread, nicht an Aktien-Anleger. Ich bin beides..


Danke für die Info.
Kennst du auch den Grund?.

Ich befürchte auch, letztendlich fallen auch Stillhaltergeschäften unter Termingeschäften.
Alles ist möglich mit SPD.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Taxadvisor ist für mich die Referenz und der hat gesagt: Stillhaltergeschäfte werden nicht unter diesen Regelung fallen.

Sonst hätte man IMHO auch den § zu Stillhaltergeschäften streichen müssen, da dieser ja sehr eindeutig ist.

Aber klar der SPD ist alles zuzutrauen aber ich halte dieses für (fast) ausgeschlossen.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(04.03.2021, 17:50)qqqq4 schrieb: Danke für die Info.
Kennst du auch den Grund?.

Ich befürchte auch, letztendlich fallen auch Stillhaltergeschäften unter Termingeschäften.
Alles ist möglich mit SPD.

Entschuldige die späte Antwort. Ich kenne den Grund nicht, es dringt kaum etwas nach außen vor.
Insofern spekuliere ich, was ich ja durch die Steuerregel eigentlich nicht mehr darf  Bang. Es herrscht wahrscheinlich Uneinigkeit und eigentlich müsste man im BMF-Schreiben jedes einzelne Produkt, jedes einzelne Zertifikat gesondert beschreiben, was ein Ding der Unmöglichkeit ist. Ich könnte mir vorstellen, dass es ein Ringen zwischen SPD-Leuten ist, die alles, aber wirklich alles verbieten oder praxisrelevant unter irrsinniger Steuerstrafe (über 100%) stellen wollen und irgendeine vernünftige Person, die noch dagegen hält und diesen Irrsinn Einhalt gebieten will.

Zu den Stillhaltern: Ich gebe Taxadvisor in allen Dingen zu dem, was im Gesetz drinsteht recht, allerdings wollen alle Eurex-Abteilungen der Banken hier eine schriftliche Bestätigung des BMF, die nicht vorliegt und deswegen sagt dir kein deutscher Broker (Steuerabteilung und langjährige Eurex-Mitarbeiter), dass sie definitiv Verluste aus Stillhaltergeschäften bei der nächsten Jahresbescheinigung für 2021 oder in der Handhabe 2022 in den allgemeinen Verlusttopf stellen werden. Schließlich muss der Steuerpflichtige hinterher klagen. Angesichts der angespannten Situation und der unklaren Lage herrscht verständlicherweise eine große Verunsicherung. Und wo die SPD kann, legen sie dir Steine in den Weg und dies mit einem ganz besonderen Engagement. Und im Moment sitzen sie am längeren Hebel.

Ein Steuergesetz, dass Steuern auf Verluste oder über 100% auf Gewinne entstehen lässt, hat auch keiner vorher für möglich gehalten und erst recht nicht, dass dir nun niemand - nach 15 Monaten Bestehen des Gesetzes und nach 9 Wochen der Anwendung - von der Gesetzgebung/Regierung/BMF mitteilt, was konkret unter diese Gesetz fällt.


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