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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(25.01.2021, 10:10)muchmoney schrieb: Aktuell bin ich mit der Saxo Bank im Gespräch.
Führe es aber erst weiter, wenn ich ausgewandert bin, vorher is mir das zu sinnlos, weil die ebenso wie IB zuerst sagten "alles easy, ist ja EU, wir brauchen 3 Dokumente (hatte ich), maximal 2 Wochen" und jetzt wollen sie alle Möglichen Unterlagen die ich entweder noch nicht habe (Jahresabschluss 2020 z. B.) oder sich später beim Auswandern wieder ändern (Adresse, Telefonnummer). Rolleyes

Letzte Nacht schlecht geträumt  Bang ,
wg. der fehlenden Sicherheiten bei IB.

Die Kosten bei der SAXO gehen doch?
https://www.home.saxo/rates-and-conditio...ommissions

Hat man dort die Wahl? Ob man sich in der Schweiz "aufhängen" lassen darf?
Oder wird man schlimmstenfalls in den ehemaligen Ostblock verschoben?
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.03.2021, 18:31)Taxadvisor schrieb: Es gibt aus dem letzten Jahr ein Schreibe zur Steuerbescheinigung. Aus dem geht eindeutig hervor, dass Stillhaltergeschäfte nicht unter § 20 Abs. 6 Sätze 5,6 EStG fällt. Das ergibt sich aber auch schon aus der Gesetzessystematik.

Wertloser Verfall ist ja für den Stillhalter eh kein Problem, da es hier ja nicht zum Verlust kommen kann.

Gruß
Taxadvisor

Das heisst man kann ab 2021 weiterhin mit den Taktiken Short Straddle , Short Strangle, Naked Call & Puts  unbegrenzt verrechnen?

kaum zu glauben.    

gilt dies sicher für Indicies, Commodities + Stocks ?

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(18.03.2021, 16:48)Leitsgeheier schrieb: Das heisst man kann ab 2021 weiterhin mit den Taktiken Short Straddle , Short Strangle, Naked Call & Puts  unbegrenzt verrechnen?
kaum zu glauben.    
gilt dies sicher für Indicies, Commodities + Stocks ?

So steht es im Gesetz, der finale Erlass zur Verlustverrechnung soll ja demnächst kommen, dann bekommst Du die Sicherheit.

Gruß
Taxadvisor
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(18.03.2021, 16:48)Leitsgeheier schrieb: Das heisst man kann ab 2021 weiterhin mit den Taktiken Short Straddle , Short Strangle, Naked Call & Puts  unbegrenzt verrechnen?

kaum zu glauben.    

gilt dies sicher für Indicies, Commodities + Stocks ?

Das Problem bei diesen Strategien ist doch, dass man sie eigentlich gern absichern möchte - gg. den unbegrenzten Verlust. Und gerade das verbietet uns Binding quasi mit seinem "Anlegerschutz". Call ist böse, naked short call nicht. Und es nützt mir nichts, wenn er sagen sollte, er hätte gerne alles verboten und Aktien und ETF gleich mit. Die 20K hat er ja auch nicht gewollt, dem wären 0K am liebsten.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Wie es weiter gehen könnte...

https://www.cicero.de/innenpolitik/wahlp...estagswahl

Fiskalpolitik
„Das riskante Investmentgeschäft muss vom Einlagen- und Kreditgeschäft getrennt werden (Trennbankensystem). Es braucht eine starke Fusionskontrolle und zu große Banken sollen entflochten werden. Für kleine Banken, von denen kein Risiko für das Finanzsystem ausgeht, sollten hingegen einfachere Regeln gelten. Spekulation und Kurzfristorientierung werden wir, unter anderem durch eine europäische Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage, unattraktiv machen.“

...

Es steht schon immer irgendwo vorher, was die Mischpoke vorhat.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Vor haben tun sie doch schon lange




https://www.steuer-gegen-armut.org/polit...ducsu.html



Einer der Ersten, der diesen Gedanken aufbrachte, war der Ökonom John Maynard Keynes. Er schrieb in seinem berühmten Werk General Theory im Jahr 1936: "Die meisten Menschen sind sich einig, dass Kasinos, im öffentlichen Interesse, unzugänglich und teuer sein sollten. Vielleicht gilt das Gleiche für Börsen." Die Sünden der Londoner Börse seien kleiner gewesen als die der Wall Street. Das liege womöglich genau daran: dass die Londoner Börse unzugänglich und teuer sei. Keynes schlug vor, dass man eine "bedeutende Transfer-Steuer" einführen könne auf alle Transaktionen. Er wollte also die Spekulation eindämmen, indem er die Geschäfte teurer machte, die potenziell spekulativ sein konnten.

Später wurde die Sache auch als Tobin-Steuer bekannt. Denn der Wirtschaftswissenschaftler James Tobin schlug sie im Jahr 1972 verändert vor: als Steuer auf alle Devisengeschäfte, um die Spekulation mit Währungen zu verringern


https://www.zeit.de/2019/48/finanztransa...pitalmarkt



Was dann mal wirklich umgesetzt werden kann ...
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(21.03.2021, 00:47)minenfuchs schrieb: Das Problem bei diesen Strategien ist doch, dass man sie eigentlich gern absichern möchte - gg. den unbegrenzten Verlust. Und gerade das verbietet uns Binding quasi mit seinem "Anlegerschutz". Call ist böse, naked short call nicht. Und es nützt mir nichts, wenn er sagen sollte, er hätte gerne alles verboten und Aktien und ETF gleich mit. Die 20K hat er ja auch nicht gewollt, dem wären 0K am liebsten.

Das geht schon noch, man nimmt halt einfach einen Strike Preis Nahe 0 und verkauft einen Call. Zumindest in den USA gibt es solche Optionen.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Steuern erheben um die Inflation zu bekämpfen; siehe heibelreport unter Allgemeine Wirtschaftsnachrichten
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(21.03.2021, 12:32)Honnete schrieb: Vor haben tun sie doch schon lange




https://www.steuer-gegen-armut.org/polit...ducsu.html



Einer der Ersten, der diesen Gedanken aufbrachte, war der Ökonom John Maynard Keynes. Er schrieb in seinem berühmten Werk General Theory im Jahr 1936: "Die meisten Menschen sind sich einig, dass Kasinos, im öffentlichen Interesse, unzugänglich und teuer sein sollten. Vielleicht gilt das Gleiche für Börsen." Die Sünden der Londoner Börse seien kleiner gewesen als die der Wall Street. Das liege womöglich genau daran: dass die Londoner Börse unzugänglich und teuer sei. Keynes schlug vor, dass man eine "bedeutende Transfer-Steuer" einführen könne auf alle Transaktionen. Er wollte also die Spekulation eindämmen, indem er die Geschäfte teurer machte, die potenziell spekulativ sein konnten.

Später wurde die Sache auch als Tobin-Steuer bekannt. Denn der Wirtschaftswissenschaftler James Tobin schlug sie im Jahr 1972 verändert vor: als Steuer auf alle Devisengeschäfte, um die Spekulation mit Währungen zu verringern


https://www.zeit.de/2019/48/finanztransa...pitalmarkt



Was dann mal wirklich umgesetzt werden kann ...

Mich interessiert nicht, wer das schon vorgekaut hat. Lesen kann ich selbst.

Es ist sonderbar, dass man sich wahrscheinlich wieder an der nächsten Utopie beteiligen muss!
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(21.03.2021, 13:03)Hayek schrieb: Das geht schon noch, man nimmt halt einfach einen Strike Preis Nahe 0 und verkauft einen Call. Zumindest in den USA gibt es solche Optionen.

Das wird mich nicht retten. Mit einer neuen Verpflichtung werde ich mein Risiko aus den anderen Verpflichtungen nicht hedgen können. Sagen wir mal, ich will einen naked Call auf GME bei 800 zum 16.04. verkaufen - klar, man sollte es nicht tun. Angry-fire Ich kassiere dafür ca. 750 USD.

Mein Risiko ist, dass das Ding auf 1.000 oder noch höher steigt. Da rettet mich nur der Besitz der Aktie oder ein Call, so dass ich die Aktie zu einem festen Preis kaufen darf. Wenn ich jetzt einen weiteren Call zum Strike 0,50 verkaufen würde, kassiere ich nochmal ca. 20.000 USD. Aber ich muss dann halt 200 statt 100 Aktien für insgesamt über 200.000 USD liefern.

Mag ja sein, dass Lothar Binding das nicht versteht und deshalb hohe Verluste mit Derivategeschäften gemacht hat.


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