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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 29.03.2021, 20:12
minenfuchs
[quote pid="96470" dateline="1617037683"]
Genauso. Ist aber nur ein Beispiel, wenn auch ein treffendes. Das Problem ist das unbegrenzte Risiko des short Call. Das würde ich durch einen deutlich höheren long Call zumindest begrenzen.
[/quote]
Nope es gibt kein unbgrenztes Risko da Du die Aktie ebenfalls gekauft hast... Siehe meine vorherigen Posts.
Wir wissen aber immer noch nicht was der OP eigentlich erreichen will mit der Kombo Aktie und verkauftem Call.
Wahrscheinlich von der hohen Options Prämie zu profitieren.
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 01.04.2021, 16:54
Das ist aber ja nun MEIN Beispiel. Und da habe ich einen naked short Call und keinen covered Call. D.h. ich habe die Aktie NICHT.
Die GME-Aktie will ich auch nicht haben, die ist Schrott.
Ich habe aber das Risiko, dass die Verrückten am Verfallstag die Aktie wie auch immer auf 10.000 USD jagen. Da müsste ich zu diesem
Wahnsinnkurs 100 Aktien kaufen, um meine Verpflichtung aus dem short Call zu bedienen. Da reicht meine kleine Optionsprämie nicht für,
da bin ich tot. Ich bin nur dann nicht tot, wenn ich z.B. einen 1000er-Call habe, dann darf ich für 1.000 statt für 10.000 die Aktie
kaufen.
Im Regelfall wird mein Absicherungs-Call wertlos verfallen. Das ist halt meine Versicherung für den Super-Gau. Und das will mir Lothar Binding verbieten.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 01.04.2021, 18:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.04.2021, 12:22 von Hayek.)
Die Überschrift lautet §20 Estg! Hier geht es darum weiterhin (Absicherungs)geschäfte ohne Verlustverrechnungsbeschränkung durchführen zu können! Dies kann man mit den beschriebenen Geschäften tun (Stillhaltergeschäfte und Kauf bzw Leerverkauf der Aktie).
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 13.04.2021, 19:34
Die Verfassungsbeschwerde von Martin Hlouschek wurde vom BVerfG nicht angenommen. Es sieht schlecht aus.