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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(14.04.2021, 22:58)muchmoney schrieb: Gibt mehrere bei denen man für die Limited nen Broker Account bekommt. Tup
Aber ich muss erst warten bis meine Firmenadresse an die neue Adresse umgeschrieben ist, vorher stimmen die Daten ja nicht überein dann machen die sich wieder ins Hemd... Rolleyes

Good luck!

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Flatex und Consors haben Angebote für Firmen (GmbH in meinem Fall)
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Martins Erklärung zur Verfassungsbeschwerde:

https://www.youtube.com/watch?v=tCSHUMrxO_o
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Hats euch allen dadurch die Sprache verschlagen oder seid ihr schon im Ausland?
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(26.04.2021, 10:11)minenfuchs schrieb: Hats euch allen dadurch die Sprache verschlagen oder seid ihr schon im Ausland?

Nein, wir lassen die Dinge auf uns zukommen. Es sind immer noch zu viele Unbekannte im Spiel.

1. Es fehlt nach wie vor an dem berühmt-berüchtigten Erlaß des Bundesfinanzministeriums an die Finanzbehörden, wie denn nun das Gesetz in der Praxis für die verschiedenen Produkte angewendet werden soll.

2. Wir wissen nicht, wie die Finanzbehörden damit tatsächlich umgehen. Wird es wirklich Steuerbescheide geben, wo derjenige, der über's Jahr Verluste geschrieben hat, dafür auch noch Steuern zahlen soll? Oder werden die Finanzämter das Gesetz so in der Praxis gar nicht anwenden?

3. Und wenn doch, dann kommt es eben zum Rechtsstreit vor den Finanzgerichten, die ihrerseits die Regelung aller Wahrscheinlichkeit nach dem BVerG vorlegen, und dann MUSS dieses entscheiden und kann sich nicht mehr wie aktuell davor drücken.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Es dürfte wohl ein einmaliger Vorfall sein, dass ein Ministerium ein fragwürdiges Gesetz erlässt, das sogar rechtlich gilt, aber verschweigt wie dieses zu handhaben ist, und auf welche Wertpapiere es anzuwenden ist.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(26.04.2021, 13:25)TomJoe schrieb: Es dürfte wohl ein einmaliger Vorfall sein, dass ein Ministerium ein fragwürdiges Gesetz erlässt, das sogar rechtlich gilt, aber verschweigt wie dieses zu handhaben ist, und auf welche Wertpapiere es anzuwenden ist.

Es ist eine Sauerei und verfassungswidrig aber einmalig ist es leider nicht. Noch Jahre nach Gesetzes Erlass werden Sachverhalte neu und oder anders bewertet. Das ganze hat System, da es ja leider keinerlei Nachteile für einen Politiker hat wenn im Nachhinein ein Gesetzt als nichtig erklärt wird, siehe Mietendeckel in Berlin.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(27.04.2021, 18:50)Hayek schrieb: Das ganze hat System, da es ja leider keinerlei Nachteile für einen Politiker hat wenn im Nachhinein ein Gesetzt als nichtig erklärt wird, siehe Mietendeckel in Berlin.

So ist es!
No skin in the game. Nassim Taleb.

Wenn die selbst haften müssten, liefe einiges anders, s. u.a. "unser Andy" Scheuer, ausnahmsweise mal ein nicht rot / grüner Rohrkrepierer.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(26.04.2021, 10:11)minenfuchs schrieb: Hats euch allen dadurch die Sprache verschlagen oder seid ihr schon im Ausland?

Ausland.


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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(28.04.2021, 20:06)muchmoney schrieb: Ausland.

Ah. Ausgangssperre! (Keine Leute auf den Strassen)


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