
RE: Kapitalmarktbetrug - Dubiose Anbieter
| 15.05.2021, 10:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2021, 10:56 von boersenkater.)
Bundesfinanzhof entscheidet
Keine Steuern auf Scheingewinne
Stand: 14.05.2021 14:59 Uhr
Opfer von Anlagebetrügern sollten auf nicht ausgezahlte Scheingewinne Steuern bezahlen. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht rechtens, hat das höchste deutsche Finanzgericht entschieden.
Für nicht ausgezahlte Scheingewinne aus Schneeballsystemen müssen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) unter bestimmten Voraussetzungen auch keine Steuern gezahlt werden.
Eine Anlegerin aus Niedersachsen hatte gegen ihr örtliches Finanzamt geklagt. Die Frau zählte zu den Opfern eines mittlerweile verurteilten Betrügers aus Nürnberg, der von 2009 bis 2013 Hunderte Anleger geprellt und damit unter anderem seinen Fuhrpark mit über 20 Luxusautos finanziert hatte. "Das war ein Schneeballsystem mit 56 Millionen Euro im Topf", sagte der bei der Kanzlei Brandi arbeitende Rechtsanwalt Rüdiger Hitz, der die Frau vor dem BFH vertrat. "Derartige Betrugsfälle kommen regelmäßig vor."
Die Firma des Betrügers hatte der Frau für das Jahr 2012 Aktiengewinne von über 26.000 Euro bescheinigt und ihr mitgeteilt, die Kapitalertragsteuer ordnungsgemäß ans Finanzamt überwiesen zu haben. Doch genau das war nicht passiert.
Steuern für nicht existente Gewinne
Subjektive Vorstellung entscheidend
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/sch...f-101.html
dachte beim Lesen der Überschrift zuerst an
§20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
und hab mich schon ein wenig gefreut - weil das ja im Grunde auch eine Besteuerung von nicht vorhandenen
Gewinnen ist - also irgendwie auch Scheingewinne....
aber dann war es das doch nicht....
aber vielleicht ist das ja ein Ansatz für Widerspruch?
Keine Steuern auf Scheingewinne
Stand: 14.05.2021 14:59 Uhr
Opfer von Anlagebetrügern sollten auf nicht ausgezahlte Scheingewinne Steuern bezahlen. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht rechtens, hat das höchste deutsche Finanzgericht entschieden.
Für nicht ausgezahlte Scheingewinne aus Schneeballsystemen müssen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) unter bestimmten Voraussetzungen auch keine Steuern gezahlt werden.
Eine Anlegerin aus Niedersachsen hatte gegen ihr örtliches Finanzamt geklagt. Die Frau zählte zu den Opfern eines mittlerweile verurteilten Betrügers aus Nürnberg, der von 2009 bis 2013 Hunderte Anleger geprellt und damit unter anderem seinen Fuhrpark mit über 20 Luxusautos finanziert hatte. "Das war ein Schneeballsystem mit 56 Millionen Euro im Topf", sagte der bei der Kanzlei Brandi arbeitende Rechtsanwalt Rüdiger Hitz, der die Frau vor dem BFH vertrat. "Derartige Betrugsfälle kommen regelmäßig vor."
Die Firma des Betrügers hatte der Frau für das Jahr 2012 Aktiengewinne von über 26.000 Euro bescheinigt und ihr mitgeteilt, die Kapitalertragsteuer ordnungsgemäß ans Finanzamt überwiesen zu haben. Doch genau das war nicht passiert.
Steuern für nicht existente Gewinne
Subjektive Vorstellung entscheidend
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/sch...f-101.html
dachte beim Lesen der Überschrift zuerst an
§20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
und hab mich schon ein wenig gefreut - weil das ja im Grunde auch eine Besteuerung von nicht vorhandenen
Gewinnen ist - also irgendwie auch Scheingewinne....

aber dann war es das doch nicht....

aber vielleicht ist das ja ein Ansatz für Widerspruch?

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