RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
| 03.06.2021, 18:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.06.2021, 19:02 von Hayek.)
Also nach meinem Verständnis sind Verluste aus Stillhaltergeschäften (soweit kein Barausgleich) weiterhin mit dem VVT sonstige uneingeschränkt verrechenbar, so wie es Taxadvisor prophezeit hat.
Eine Option auf einen Future wäre IMHO daher nicht von der Begrenzung betroffen solange man den Future bekommt und keinen Barausgleich.
Sieht das jemand genau so wie ich?
Danke!
Eine Strategie könnte also das Scheiben von Optionen auf Aktien sein. Mache ich Gewinn nehme ich das Underlying und veräussere es nach Erhalt und bleibe mit einem Teilgewinn im VVT Aktien. (Stillhalter Prämie geht in den VVT sonstige, Rest in den Aktientopf). Mache ich Verlust geht der Verlust in den VVT sonstige, wo ich Ihn gegen Dividenden und andere Stillhalterprämien verrechnen kann.
Ob das ganze aber auch mit Optionen auf Futures geht weiss ich nicht. Hat hier jemand Handelserfahrung mit Optionen auf Futures wie zb S&P 500, Nasdaq und Dax in Bezug ob man auch wirklich den Future bekommt oder einen Barausgleich?
Eine Option auf einen Future wäre IMHO daher nicht von der Begrenzung betroffen solange man den Future bekommt und keinen Barausgleich.
Sieht das jemand genau so wie ich?
Danke!
Eine Strategie könnte also das Scheiben von Optionen auf Aktien sein. Mache ich Gewinn nehme ich das Underlying und veräussere es nach Erhalt und bleibe mit einem Teilgewinn im VVT Aktien. (Stillhalter Prämie geht in den VVT sonstige, Rest in den Aktientopf). Mache ich Verlust geht der Verlust in den VVT sonstige, wo ich Ihn gegen Dividenden und andere Stillhalterprämien verrechnen kann.
Ob das ganze aber auch mit Optionen auf Futures geht weiss ich nicht. Hat hier jemand Handelserfahrung mit Optionen auf Futures wie zb S&P 500, Nasdaq und Dax in Bezug ob man auch wirklich den Future bekommt oder einen Barausgleich?