(05.06.2021, 17:00)TomJoe schrieb: Aber ob wir noch davon etwas haben werden? Das BVerfG wird sich sicherlich auch seine Zeit nehmen - ich tippe mal nicht weniger als das BFH. 15 Jahre mindestens. Wer hat dann noch die Belege von vor 30 Jahren? Wobei die Klauenfingern des zukünftigen Finanzministers sich irgend etwas einfallen lassen, keine Erstattungen zahlen zu müssen. Verjährung, nationaler Notstand, hat kein Geld - wer weiß was sonst noch.
Auch bin ich gespannt, was dann aus dem aktuellen Raubzug von Scholz wird.
Sollte doch mit einem Verweis auf BFH Verfahren und dann BVG Verfahren zum Ruhen gebracht werden können. Die Fa kotzen bestimmt im Strahl da sie ja dann 3 Jahre rückwirkend wieder alles ändern müssten was vorher unter Vorbehalt stand. Bestimmt ist aber bis dahin sowie alles wieder 2 mal in andere Richtung geändert worden. Aber so will es der deutsche Michel eben.
Verfahrensdauer war in der Vergangenheit (2008-2015) aktuell wahrscheinlich länger:
1 Jahr 64,2%
2 21,8%
3 5,2%
4 1,8%
länger 7%
Allzu lange sollte es also nicht dauern