(25.06.2021, 12:55)MacMoneysac schrieb: Dazu eine Verständnisfrage... Ich habe mich mit der Rechtslage in letzter Zeit ziemlich viel befasst. Die Erben sind gegenüber den Pflichtteilsberechtigten meines Wissens nach eigentlich schon auskunftspflichtig. Die Vermögensgegenstände müssen vollständig offengelegt werden und ich meine, man hat da sogar Anspruch auf eine eidesstattliche Versicherung zur Vollständigkeit. Wurde das hier einfach ignoriert oder wie? Das wäre kriminell. Konnte man nichts dagegen unternehmen? Sowas würde mich ja rasend machen.
Ich kenne die entsprechenden Paragraphen nicht, aber so wurde es uns von den Haupterben berichtet. Natürlich in deren eigenen Interesse, also könnte das falsch sein.
Deine Variante hört sich aber definitiv logischer an. Auch mit der eidesstattlichen Versicherung.
Problem ist sowieso, dass viel Bargeld vorhanden war und die Konten vorm Ableben geplündert wurden. Das heißt selbst wenn wir Nachweise verlangen würden, wäre nur die Spitze des Eisberges nachweisbar.
Ein Rechtsstreit würde also wenig Erfolg bringen und nur an den Nerven zehren.
Recht haben und Recht kriegen sind in Deutschland zwei verschiedene Paar Schuhe.
Das Erbe von den Haupterben wird widerum nach deren Tod gespendet, also werden wir niemals herausfinden wieviel dort wirklich war. Aber wenn zwei Personen davon 10 Jahre eher in Rente gehen können soll es ja wohl einiges gewesen sein.
Karma wirds richten.
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