im Laufe des Tages Klage auf Zahlung von rund EUR 497,8 Mio. sowie auf Feststellung weitergehender Haftung für Verbindlichkeiten der Air Berlin PLC - auch in ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG - gegen die Clearstream Banking AG
Die Air Berlin PLC wird nach Auffassung des Insolvenzverwalters in Folge des Brexit aufgrund ihres fortbestehenden Verwaltungssitzes in Deutschland nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht mehr als eine Auslandsgesellschaft in der Form einer englischen Public Limited Company anerkannt, sondern ist ohne Weiteres in eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts umzuqualifizieren
https://news.guidants.com/#!Artikel?id=9545400
Die Air Berlin PLC wird nach Auffassung des Insolvenzverwalters in Folge des Brexit aufgrund ihres fortbestehenden Verwaltungssitzes in Deutschland nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht mehr als eine Auslandsgesellschaft in der Form einer englischen Public Limited Company anerkannt, sondern ist ohne Weiteres in eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts umzuqualifizieren
https://news.guidants.com/#!Artikel?id=9545400