Die Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibungen 2021/2026 sehen vor, dass eine Wandlung (i) im Falle einer Sonderwandlung, d.h. bei Wandlung von Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von mindestens EUR 50.000, ab dem 1. Juli 2022 und (ii) im Übrigen frühestens zum 25. Juli 2022 (erster vierteljährlicher Wandlungstag) erfolgen kann (vorbehaltlich einer etwaigen früheren Wandlungsmöglichkeit bei Eintritt spezifischer Ereignisse). Die Gesellschaft beabsichtigt, den Anleihegläubigern vorzuschlagen, die betreffenden Bestimmungen der Anleihebedingungen dergestalt zu ändern, dass eine Wandlung von Wandelschuldverschreibungen 2021/2026 bereits zeitnah in diesem Jahr möglich wäre. SLM Solutions ist an einer frühzeitigen Ausübung des Wandlungsrechts interessiert, da Wandlungen von Wandelschuldverschreibungen 2021/2026 in SLM Solutions-Aktien die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft stärken.
Die Hauptgläubigerin der Wandelanleihe 2021/2026, die Cornwall GmbH & Co. KG ("Cornwall"), eine von Elliott Advisors (UK) Limited beratene Gesellschaft, die zugleich größte Aktionärin von SLM Solutions ist, hat sich bereit erklärt, einer solchen Änderung der Anleihebedingungen zuzustimmen. Die Gesellschaft geht daher davon aus, dass der Beschluss von den Anleihegläubigern mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden wird und nach Vollzug der Änderung der Anleihebedingungen somit eine Wandlung von Wandelschuldverschreibungen 2021/2026 schon in wenigen Wochen und damit deutlich früher möglich sein wird, als dies die Anleihebedingungen derzeit vorsehen.
https://news.guidants.com/#!Artikel?id=9565829
Die Hauptgläubigerin der Wandelanleihe 2021/2026, die Cornwall GmbH & Co. KG ("Cornwall"), eine von Elliott Advisors (UK) Limited beratene Gesellschaft, die zugleich größte Aktionärin von SLM Solutions ist, hat sich bereit erklärt, einer solchen Änderung der Anleihebedingungen zuzustimmen. Die Gesellschaft geht daher davon aus, dass der Beschluss von den Anleihegläubigern mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden wird und nach Vollzug der Änderung der Anleihebedingungen somit eine Wandlung von Wandelschuldverschreibungen 2021/2026 schon in wenigen Wochen und damit deutlich früher möglich sein wird, als dies die Anleihebedingungen derzeit vorsehen.
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