
RE: Interessante Gerichtsurteile
| 18.08.2021, 14:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.08.2021, 17:06 von boersenkater.)
Urteil des Verfassungsgerichts
Staat darf auf Steuernachzahlungen keine Zinsen fordern
18.08.2021, 10:11 Uhr | AFP
https://www.t-online.de/finanzen/news/un...ungen.html
Bundesverfassungsgericht
Hohe Steuerzinsen sind verfassungswidrig
Stand: 18.08.2021 10:30 Uhr
Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind seit 2014 verfassungswidrig. Das gelte für Steuernachzahlungen wie für -erstattungen, so das Bundesverfassungsgericht. Steuerbescheide mit Verzinsungszeiträumen ab 2019 müssen korrigiert werden.
Der von Finanzämtern erhobene Zinssatz von sechs Prozent jährlich bei verspäteter Steuerzahlung sei realitätsfern und verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht.
Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler. Die Höhe liegt seit Jahrzehnten unverändert bei sechs Prozent.
Zinssatz ab 2019 hinfällig
Einige werden Verzinsung zurückzahlen müssen
Neuregelung bis 2022
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ste...e-101.html
Staat darf auf Steuernachzahlungen keine Zinsen fordern
18.08.2021, 10:11 Uhr | AFP
https://www.t-online.de/finanzen/news/un...ungen.html
Bundesverfassungsgericht
Hohe Steuerzinsen sind verfassungswidrig
Stand: 18.08.2021 10:30 Uhr
Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind seit 2014 verfassungswidrig. Das gelte für Steuernachzahlungen wie für -erstattungen, so das Bundesverfassungsgericht. Steuerbescheide mit Verzinsungszeiträumen ab 2019 müssen korrigiert werden.
Der von Finanzämtern erhobene Zinssatz von sechs Prozent jährlich bei verspäteter Steuerzahlung sei realitätsfern und verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht.
Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler. Die Höhe liegt seit Jahrzehnten unverändert bei sechs Prozent.
Zinssatz ab 2019 hinfällig
Einige werden Verzinsung zurückzahlen müssen
Neuregelung bis 2022
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ste...e-101.html
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