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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(31.08.2021, 14:02)boersenkater schrieb: Petition 124097
Einkommensteuer

Rücknahme der Änderung in § 20 Absatz 6 EStG vom 06.06.2021


Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Änderung in § 20 Absatz 6 EStG nach Satz 4 hinzugefügten Sätze , durch die ab 2021 realisierte Verluste aus Termingeschäften nur noch mit gleichartigen Gewinnen und nur noch bis maximal 20.000 Euro jährlich steuersparend verrechnet werden, rückgängig gemacht wird.

Begründung

Durch die neue Regelung erfolgt eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von Verlusten und Gewinnen. Zudem wird die Anrechenbarkeit von Verlusten über verschiedene Anlageklassen hinweg verschlechtert. Das führt dazu, dass die Komplexität der Besteuerung von Kapitalerträgen weiter erhöht wird (die durch die pauschale Abgeltungssteuer ursprünglich drastisch vereinfacht werden sollte).


Argumente gegen die neuen Steuerregeln im Detail

1. Asymmetrie in der Besteuerung
Was ein Gewinn ist, wird durch das Gesetz zum Nachteil der Anleger neu definiert. Positiv verlaufene Transaktionen werden anders behandelt als negativ verlaufene Transaktionen. Dies führt dazu, dass sogar dann Gewinnsteuern entrichtet werden müssen, wenn nach der bisherigen und einzig richtigen Definition gar keine Gewinne angefallen sind. Diese Asymmetrie folgt nicht nur keinerlei Logik, sondern ist auch geeignet, das Vertrauen der Steuerpflichtigen in den Staat zu unterminieren.

2. Grundrechte und steuerliche Prinzipien verletzt
Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes wird durch das neue Gesetz in offenkundiger Weise verletzt. Außerdem ist ein klarer Verstoß gegen das Nettoprinzip erkennbar, ebenso wie gegen den Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit.

3. Aushebelung von BFH-Urteilen
Der BFH hat entschieden, dass Totalverluste auch ohne „Schlusstransaktion“ steuermindernd berücksichtigt werden müssen. Totalverluste konnten zwar bis zu dem Urteil nicht geltend gemacht werden, bis zum BFH-Urteil konnten sie aber dadurch zur Anerkennung kommen, dass die ganz oder nahezu wertlosen Papiere an einen Dritten verkauft wurden. Das neue Gesetz ignoriert nicht nur das BFH-Urteil, sondern verbaut außerdem noch die Möglichkeit, bei (nahezu) Totalverlusten via Transaktion den Verlust geltend zu machen.

4. Entmündigung der Bürger
Eine selbstbestimmte Verwaltung des eigenen Vermögens beinhaltet, dass Anleger die gesamte Bandbreite der verfügbaren Anlage-Instrumente nutzen können. Es ist nicht Aufgabe des Staates, über eine prohibitiv ausgestaltete Steuergesetzgebung sozusagen ein „Ersatzverbot“ bestimmter Anlagemöglichkeiten durchzusetzen. Wenn das Ziel des Gesetzgebers ist, wie in der Gesetzes-Begründung angeführt, das investierte Volumen der Privatanleger in Termingeschäften gering zu halten, um diese letztlich zu schützen, kann dies auch auf einen deutlich faireren Weg wie z.B. einem zwingenden „Börsenführerschein“ für Termingeschäfte erreicht werden.

5. Arbeitsplätze gefährdet
Da davon auszugehen ist, dass nicht nur weniger Derivate gehandelt werden, sondern dass Anleger auf ausländische Broker ausweichen, sind Tausende Arbeitsplätze bei Onlinebrokern, CFD-Brokern, Emittenten und Finanzportalen direkt oder indirekt gefährdet. Der Finanzstandort Deutschland wird durch dieses Gesetz aller Wahrscheinlichkeit erheblich geschwächt.




Dann wird das ganze am Ende wohl gerichtlich entschieden und die entsprechenden Sätze
wegen Verfassungswidrigkeit als nichtig erklärt werden müssen.

Alles andere würde jeder Auffassung von Recht und Gerechtigkeit widersprechen.


Im Grunde sind wir selbst schuld das das Ding nicht durchgegangen ist. Ohne den Hinweis in diesem Thread hier

https://www.trading-stocks.de/thread-205...l#pid49344



hätte ich gar nicht mitbekommen das es diese Petition überhaupt gibt. Denke die meisten haben das nicht mitbekommen.

Das ganze hätte viel mehr bekannt und verbreitet werden sollen. Über Finanzportale, Wirtschaftsmagazine,
WhatsApp-Gruppen, Facebook, Telegram, Twitter, etc. pp.

Schade eigentlich....

....gibt wohl nur ca. 7000 Anleger in Dland - und die tummeln sich halt auf allen Homepages,
davon hat TS ca. 10-15% Wink

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Corrections are usually over very quickly, and they're traditionally painless to long-term investors.

Experience is what you get, if you expect anything else!
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von bimbes - 31.08.2021, 14:24
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

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