(03.10.2021, 20:57)Lanco schrieb: Möglich.
Das Lustige an der Sache ist jedoch: Es gibt keine ex-ante regelmäßigen Einkünfte.
Worauf soll sich die Regelmäßigkeit auch beziehen? In jedem! Werbeflyer für Kapitalanlagen steht beispielsweise sowas:
"Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für zukünftige Ergebnisse." oder "Der Wert der Anlage sowie die Erträge daraus unterliegen Schwankungen." oder "Ihr Kapital ist Risiken ausgesetzt" oder "Der Wert von Anteilen kann schwanken und wird nicht garantiert."
Eine Regelmäßigkeit kann darum immer nur ex-post festgestellt werden
SG
Die nehmen einfach die des letzten Jahres. Es ist nur die Frage inkl. Berücksichtigung der Verluste oder nicht.