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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(01.12.2021, 20:08)walter5 schrieb: Das beantwortet die Frage aber auch nicht.

Vielleicht wäre es einfacher mal bei Deinem Finanzamt oder einem Steuerberater nachzufragen - aber
selbst da bezweifel ich das die Frage jeder richtig beantwortet. Ich wäre jetzt davon ausgegangen das
Du nur 20.000 Verlust geltend machen kannst. Egal ob dieses Jahr gemacht oder aus Verlustvortrag
von vergangenen Jahren. Aber entsprechend der Antworten scheint das wohl doch nicht so zu sein.
Wenn es so wirklich stimmt.

Würde einfach alles in der Steuererklärung angeben und selbst keine Beschränkung vornehmen.
Dann abwarten was das Finanzamt sagt - wenn die tatsächlich, was anzunehmen ist, die Verluste
entsprechend des neuen Gesetztes zusammenstreichen, dann Einspruch erheben.

Denke mal Anwälte & Co stehen schon in den Startlöchern um jetzt, wenn das Gesetz erstmailg
Anwendung findet, dagegen zu klagen.

Meiner Meinung nach - und da bin ich nicht alleine - ist es nicht verfassungskonform, wenn man
am Ende Steuern für Gewinne zahlen muss die es durch die Verluste gar nicht gibt.

Würde mich nicht wundern, wenn es da immer noch einige gibt die davon noch nichts bekommen
haben, dann ganz überrascht sein werden wenn der nächste Steuerbescheid kommt und als
nächstes dann direkt zum Anwalt rennen.

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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von boersenkater - 02.12.2021, 16:11
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