Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(04.10.2021, 11:55)Lanco schrieb: Ja, ja, ja, schon richtig.
Ändert jedoch nix daran, dass die Argumentation des Finanzamtes, wenn es sich auf die Vorjahreseinkünfte bezieht, m.M.n. nicht korrekt ist. Und nur das wollte ich mal in den Raum stellen Wink 
Soll welche geben, für die das nützlich sein könnte...

SG

(02.12.2021, 16:43)boersenkater schrieb: Bang Und Du glaubst das hier irgendjemand ganz klar die einzig richtige Antwort geben kann? Vielleicht war die richtige Antwort
ja schon dabei. Welche ist das? Ich weiß es nicht. Vielleicht war die richtige Antwort auch noch nicht dabei. Du wirst hier genauso
wie von verschiedenen Steuerberatern oder Finanzämtern entweder keine oder verschiedene Antworten bekommen.
Wieso sollte die Frage dann ausgerechnet hier klar und vollkommen richtig beantwortet werden können?
Das anzunehmen ist wohl eher Bang 

@walter5 kann noch so oft nachfragen, Beispiele bringen oder immer wieder sagen das es die Frage nicht beantwortet.
Das ist im Moment alles nur im Trüben fischen. Wie es letztendlich wirklich aussieht, angewendet oder umgesetzt wird,
werden wir erst 2022 oder vielleicht sogar erst 2023 wissen. Ich würde keine eigene Begrenzung vornehmen,
alles anrechnen, abwarten was vom FA kommt und dann ggfs. Einspruch erheben damit der Steuerbescheid in der
Schwebe bleibt bis - was anzunehmen ist - die Richter das letzte Wort gesprochen haben.

Denke das ist die beste und einzig richtige Lösung für das Problem. Oder denkst Du die beste Lösung wäre es aufgrund
einer Antwort hier das irgendwie anders zu handhaben? Indem man selbst eine Begrenzung anwendet und dem Finanzamt
dann vielleicht unnötigerweise freiwillig was schenkt? Klar  Tup

Alles angeben was vorhanden ist - Maximum ohne selbst eine Begrenzung vorzunehmen - das ist aus meiner Sicht die
einzig richtige Vorgehensweise.
Es geht darum das man sich austauscht in einem Forum und nicht das man schreibt ruf das FA an, völlig sinnlos dieser Kommentar von Dir denn dann braucht man kein Forum. Man kann sich nur positionieren aufgrund der Infos die es unter anderem hier gibt. Letzte Gewissheit gibt es selten. In diesem Fall scheint die Handhabung aber klar. 20K Verrechnung ist pro Jahr möglich so steht es im BMF Schreiben und Gesetz mit Übergang in 2021.

Ich stimme Dir zu dass man alles verrechnet angibt und dann schaut was das FA daraus macht und dann natürlich Einspruch einlegt. Trotzdem muss man bereits vorher auf unsicherer Grundlage entschieden haben wie man aus steuerlichen Gründen traded.


Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 16.10.2021, 12:12
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 17.10.2021, 12:57
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Hayek - 02.12.2021, 17:09
RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021 - von Fundi ist jetzt mal weg! - 18.02.2022, 20:47

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Notiz Inflationsthread ab 2021 yoda12 912 260.735 Gestern, 13:37
Letzter Beitrag: Boy Plunger
Notiz Finanzminister Scholz kündigt Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an Ben 256 165.353 26.11.2021, 12:26
Letzter Beitrag: Ventura

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 22 Gast/Gäste