man kann als Privatperson nicht gegen Gesetze klagen, nur weil man meint diese wären verfassungwidrig. Das wäre eine Normenkontrollklage und die dürfen nur Landesregierungen und Parlamente erheben. Auch Gerichte dürfen Gesetze prüfen lassen. Nichtmal einzelne Abgeordnete dürfen klagen.
Als Privatperson müßtest Du nachweisen, dass die bloße Existenz des Gesetzes Dich in Deinen Grundrechten verletzt. Das dürfte schwierig sein, denn es gibt m. W. kein Grundrecht auf private Vermögensverwaltung mithilfe von Termingeschäften.
Es bleibt also nur der Rechtsweg über den Steuerbescheid.
Als Privatperson müßtest Du nachweisen, dass die bloße Existenz des Gesetzes Dich in Deinen Grundrechten verletzt. Das dürfte schwierig sein, denn es gibt m. W. kein Grundrecht auf private Vermögensverwaltung mithilfe von Termingeschäften.
Es bleibt also nur der Rechtsweg über den Steuerbescheid.