Zitat:Wirtschaft atmet auf: Böllerverkaufsverbot zum Schutz vor schweren Verletzungen gilt nicht für Waffenexporte
Zitat:Berlin (dpo) - Aufatmen bei Deutschlands Waffenschmieden: Das Verkaufsverbot für Sprengsätze, das eine Häufung schwerer Verletzungen verhindern soll, gilt nur für private Feuerwerkskörper und nicht für exportfähige Kriegsgeschosse und Waffen.
"Puh, einen Moment lang dachten wir wirklich, die Bundesregierung hätte plötzlich sowas wie Skrupel gegenüber dem Verkauf von Dingen entwickelt, die andere schwer verletzen können", lacht ein Sprecher des Rüstungskonzerns Rheinmetall erleichtert. "Was wir herstellen, hat ja deutlich mehr Sprengkraft als so ein Polenböller und sorgt für noch viel beeindruckendere Verletzungen."......
https://www.der-postillon.com/2021/12/bo...rbot4.html