(14.01.2019, 07:43)Skeptiker schrieb: Es mag sein, dass es diesmal nicht zu einer Enteignung kommt, vielleicht kommt es dazu, aber es bleibt ein einmaliger Einzelfall. Was aber unbestreitbar ist, ist die rechtliche Möglichkeit. Auf dieses Risiko sollte man hinweisen und man sollte es einkalkulieren.
Ich glaub, Blitzeinschläge kommen da häufiger vor.
Oder noch eher viel ne Zwangsversteigerung.