RE: Sammelverwahrung versus Einzelverwahrung
| 02.02.2022, 17:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.02.2022, 17:47 von cubanpete.)(02.02.2022, 17:30)EMEUV schrieb: M.E. hat dies für die steuerliche Gewinnermittlung Bedeutung. Bei der Sammelverwahrung gilt First In - First Out, bei Einzelverwahrung kann man sagen welche Stücke verkauft werden sollen.
Dies geht natürlich auch mit mehreren Depot-Konten bei Sammelverwahrung.
Ich glaube nicht dass das irgendeine steuerliche Auswirkung hat. Es geht nur um das Konto der Bank bei der Clearingstelle. Dort werden die Wertpapiere normalerweise in Street Name, also unter dem Namen der Bank, gemeinsam gehalten. Bedeutet aber auch dass z.B. Leerverkäufe dort berücksichtigt sind und nur der Nettobestand der Bank dort gehalten wird.
Die individuelle Verwaltung bei der Clearingstelle würde dann wahrscheinlich das Verleihen und damit das leer Verkaufen Deiner Aktien verhindern.
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Der einzige gute Tipp von Deinem Broker ist ein margin call.