Zitat:Jetzt wurde das Aktenzeichen des Verfahrens zur "konkreten Normenkontrolle" bekannt gegeben (2 BvL 3/21). Der Rosenheimer Steuerberater Anton Götzenberger rät: "Anleger, die neben Aktienverlusten auch positive Kapitaleinkünfte erzielt haben, sollten unter Hinweis auf das aktuelle Verfahren vor dem Verfassungsgericht Einspruch gegen das Verlustverrechnungsverbot einlegen."
Auch die auf 20.000 Euro pro Jahr gedeckelte Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist verfassungsrechtlich bedenklich. Gleiches gilt für Totalverluste bei Wertpapieren. Weil es zu diesen Themen erst in den Jahren 2020 und 2021 Gesetzesänderungen gab, werden Musterklagen vor den Finanzgerichten aber noch einige Zeit auf sich warten lassen. "Davon betroffene Anleger sollten hier ebenfalls Einspruch gegen ablehnende Steuerbescheide einlegen", rät Götzenberger.
Ein bisschen Text zum Link
Finde ich gut das Leute wie JR gegen diesen Schwachsinn klagen

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