Die spinnernde EU

Ist es das Ende der Welt, wie wir sie kennen?
Fastfood-Gigant McDonald’s hat sein Markenrecht am „Big Mac“ verloren! So urteilte das in Spanien ansässige Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Zunächst hatte das amerikanische Unternehmen (mehr als 40 000 Filialen) eine Klage gegen die kleine irische Fast-Food-Kette „Supermac’s“ (1106 Standorte) angestrengt. Grund: Der Name sei zu ähnlich.
Doch „Supermac’s“ wollte sich nicht unterbuttern lassen und reagierte auf die gefühlte Schikane: Im April 2017 forderte die Kette die Freigabe der „mcdonaldschen“ Markenrechte an „Mc“ und „Big Mac“.
Und Kette bekam nun Recht: McDonald’s, das sich den Namen Big Mac nicht nur für den Burger, sondern auch als Restaurantname sichern ließ, habe nicht nachweisen können, dass sie die Marke „Big Mac“ in den fünf Jahren vor der Anklageerhebung ernsthaft und authentisch genutzt habe, urteilte das EUIPO. Restaurants unter dem Namen Big Mac gebe es beispielsweise gar nicht.
▶︎ Auch eingereichte Beweise (Verpackungen, Werbematerial) des Fast-Food-Riesen hätten nicht gezeigt, dass man die Marke Big Mac ernsthaft und kontinuierlich verwendet habe.
Und damit gebe es keine Voraussetzung für den Markenschutz! BASTA!
Das Urteil trifft McDonald’s schwer. Andere Unternehmen in der Europäischen Union dürfen nun den Namen „Big Mac“ frei nach ihrem Gusto verwenden – der Flaggschiff-Burger scheint tot!
Für „Supermac’s“ ist das Urteil ein riesiger Erfolg. Wie das Unternehmen der Nachrichtenagentur Reuters mitteilte, scheiterte eine Expansion nach Großbritannien und aufs europäische Festland bisher nur an McDonald’s. Der Fast-Food-Gigant habe den Namensstreit als Blockade-Instrument genutzt.
Bald könnte es deshalb auch in Deutschland „Mighty Macs“ der Fast-Food-Kette Supermac’s geben – doch zunächst hat McDonald’s erklärt, gegen das Urteil rechtlich vorzugehen.
https://www.bild.de/geld/wirtschaft/wirt....bild.html


Ist es das Ende der Welt, wie wir sie kennen?
Fastfood-Gigant McDonald’s hat sein Markenrecht am „Big Mac“ verloren! So urteilte das in Spanien ansässige Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Zunächst hatte das amerikanische Unternehmen (mehr als 40 000 Filialen) eine Klage gegen die kleine irische Fast-Food-Kette „Supermac’s“ (1106 Standorte) angestrengt. Grund: Der Name sei zu ähnlich.
Doch „Supermac’s“ wollte sich nicht unterbuttern lassen und reagierte auf die gefühlte Schikane: Im April 2017 forderte die Kette die Freigabe der „mcdonaldschen“ Markenrechte an „Mc“ und „Big Mac“.
Und Kette bekam nun Recht: McDonald’s, das sich den Namen Big Mac nicht nur für den Burger, sondern auch als Restaurantname sichern ließ, habe nicht nachweisen können, dass sie die Marke „Big Mac“ in den fünf Jahren vor der Anklageerhebung ernsthaft und authentisch genutzt habe, urteilte das EUIPO. Restaurants unter dem Namen Big Mac gebe es beispielsweise gar nicht.
▶︎ Auch eingereichte Beweise (Verpackungen, Werbematerial) des Fast-Food-Riesen hätten nicht gezeigt, dass man die Marke Big Mac ernsthaft und kontinuierlich verwendet habe.
Und damit gebe es keine Voraussetzung für den Markenschutz! BASTA!
Das Urteil trifft McDonald’s schwer. Andere Unternehmen in der Europäischen Union dürfen nun den Namen „Big Mac“ frei nach ihrem Gusto verwenden – der Flaggschiff-Burger scheint tot!
Für „Supermac’s“ ist das Urteil ein riesiger Erfolg. Wie das Unternehmen der Nachrichtenagentur Reuters mitteilte, scheiterte eine Expansion nach Großbritannien und aufs europäische Festland bisher nur an McDonald’s. Der Fast-Food-Gigant habe den Namensstreit als Blockade-Instrument genutzt.
Bald könnte es deshalb auch in Deutschland „Mighty Macs“ der Fast-Food-Kette Supermac’s geben – doch zunächst hat McDonald’s erklärt, gegen das Urteil rechtlich vorzugehen.
https://www.bild.de/geld/wirtschaft/wirt....bild.html