(02.01.2023, 11:15)Speculatius schrieb: Nein, die Regelung gilt erst seit 2021 - in dem Jahr war sie für mich aber nicht relevant.
Noch ergänzend dazu: was ich gelesen habe, ist das Verständnis der Finanzverwaltung offenbar dahingehend, daß es keine Abkehr vom Nettoprinzip geben soll. Denn das wäre klar verfassungswidrig. Das heißt also, wenn du Gewinne hast, kannst du die unterjährig voll gegen sämtliche Verluste gegenrechnen. Nur wenn am Ende mehr als 20.000 EUR Verlust rauskommen, wird dieser Betrag gekappt (relevant dann für den Verlustvortrag). Aber das ist nicht verbindlich, sondern momentan nur spruchweise im Umlauf. Es wäre aber auch genau mein Verständnis bzw. meine Vorgehensweise.
Ich hatte in 2021 keinen negativen Futurehandel (aber auch nur 5 Trades). Aber so wie ich Wiso verstanden habe, stimmt das. Probeweise mal eingegeben. Unterjährig verrechnet. Ob Wiso aber stimmt?

In 2022 wäre der Unterschied schon, ob ich 25% Steuer oder 40% Steuer bezahle. Aber auch ich würde Einspruch erheben und klagen, wenn das unterjährig nicht gegengerechnet wird.
Der EkSt Paragraph erlaubt übrigens für Laien beide Lesarten. Es ist aber möglich, dass im Juristendeutsch das Fehlen von unterjährig schon ausreicht.