RE: Steuern beim Broker im Ausland
| 02.01.2023, 21:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.01.2023, 21:26 von Bucketeer.)
Die Kapitalertragssteuer/Abgeltungssteuer ist Teil der dt. Einkommenssteuer und ausländische Broker führen sie nicht ab. Dazu fehlt es an den juristischen Grundlagen und wäre den Brokern sicher auch viel zu aufwendig.
Bitte nicht mit Quellensteuern oder Transaktionssteuern verwechseln. Diese Steuern sind an das Finanzinstrument gebunden und müssen vom Broker oder den Verwahrstellen direkt bezahlt werden. Der Kunde bekommt das dann in Rechnung gestellt bzw. in der Abrechnung ausgewiesen.
Bitte nicht mit Quellensteuern oder Transaktionssteuern verwechseln. Diese Steuern sind an das Finanzinstrument gebunden und müssen vom Broker oder den Verwahrstellen direkt bezahlt werden. Der Kunde bekommt das dann in Rechnung gestellt bzw. in der Abrechnung ausgewiesen.