(21.01.2023, 13:00)TomJoe schrieb: Man kann den Gutachter selbst bestimmen. Es muss halt nur plausibel für das Finanzamt sein, da gibt es reichlich Spielraum. Vielleicht reicht auch einfach einen % von dem Betrag aus dem Bescheid für die Grundssteuerreform zu nehmen. Ich weiß es nicht, dass hämgt auch immer vom Sachbearbeiter ab.

Im Bescheid ist betraglich nur der Grundstückspreis/qm angegeben. Eventuell wird der Hauswert, da zu alt, gar nicht mehr berücksichtigt. Obwohl das Haus zum Teil vermietet ist und Ertrag erwirtschaftet. Ich muss mir ihn aber nochmal richtig durchlesen, bisher hab ich ihn nur überflogen.
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