(27.01.2019, 00:50)TraderHater schrieb: Solange die Einkünfte den Grundfreibetrag von 9.000,-- EUR nicht übersteigen, musst Du zumindest keine Einkommenssteuer zahlen.
Solltest vllt. eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen...falls die Einnahmen weiterhin in diesem Bereich liegen.
Danke. 2017 war mein letztes Jahr als Student, seit 2018 bin ich Angestellter und darf endlich echte steuern bezahlen
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"Die Wahrheit ist wie Poesie. Und die meisten Leute hassen Poesie." (The Big Short)