(01.02.2023, 07:10)Mr. Passiv schrieb: ...
Braucht man dazu mehr als ne Adresse inne Schweiz?
Kaffee
Für Ergänzungsleistungen darf Dein Vermögen inkl. Aktien, Immobilien, Fahrzeuge etc. nicht grösser als CHF 100'000 sein, bzw. 200'000 bei Ehepaaren. Die Ergänzungsleistungen werden nicht exportiert, das heisst Du musst wirklich da wohnen. Und Du musst mindestens ein Jahr Sozialversicherung (AHV) gezahlt haben, also nix mit "in 8 Wochen"...
Grundsatz für Ergänzungsleistungen:
Zitat:Ausländische Staatsangehörige können drei verschiedenen Gruppen angehören, für die je andere Grundsätze gelten.
Der ersten Gruppe gehören Personen aus dem EU/EFTA-Raum an, diese sind den Schweizerinnen und Schweizern grundsätzlich gleich gestellt.
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Für Angehörige von EU-Staaten gilt keine Karenzfrist.
https://handbuch.bernerkonferenz.ch/stic...uslaender/
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Der einzige gute Tipp von Deinem Broker ist ein margin call.