Da diskutierst du dann ueber was eine unwesentliche, bzw wesentliche Ueberschreitung ist.
Ein Kostenvoranschlag an sich ist ja eher eine unverbindliche Schaetzung - im Gegenzug zu einem verbindlichen Angebot bzw. Pauschalvertrag.
Wenn der Handwerker die Schaetzung unwesentlich ueberschreitet - als unwesentlich gilt bis ~ 20% - ist das rechtlich vertretbar.
Wird es mehr - also wesentliche Ueberschreitung - sollte dich der Handwerker vorher darueber informieren (warum, etc) und dein Einverstaendnis einholen. Macht er das nicht kannst du die Rechnung anfechten.
Ein Kostenvoranschlag an sich ist ja eher eine unverbindliche Schaetzung - im Gegenzug zu einem verbindlichen Angebot bzw. Pauschalvertrag.
Wenn der Handwerker die Schaetzung unwesentlich ueberschreitet - als unwesentlich gilt bis ~ 20% - ist das rechtlich vertretbar.
Wird es mehr - also wesentliche Ueberschreitung - sollte dich der Handwerker vorher darueber informieren (warum, etc) und dein Einverstaendnis einholen. Macht er das nicht kannst du die Rechnung anfechten.