(15.04.2023, 13:36)EMEUV schrieb: Du glaubst doch nicht wirklich, dass Dein Arbeitgeber Dir auch sein Anteil überlassen würde, falls er diese Kosten nicht gesetzlich tragen müsste.
Wenn ich das glauben würde, hätte ich es geschrieben.
Du würdest dich also über die "geschenkte" Rente freuen und fändest daher das Rentensystem von heut auf morgen Klasse, wenn der AG den gesamten Anteil abführen würde, ohne das er bei dir auf der Abrechnung auftaucht?
BG und Konkursausfallgeld führt er auch ab - siehst du auch nicht.
Den AG interessiert doch nur das, was für die Kostenstelle relevant ist. Dein Lohn plus der "AG-Anteil" als Summe. Was die Politik darin wie verschiebt ist doch kinderkram.
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