Den wichtigsten Absatz für den Themenersteller ist wohl:
Zitat:Zitat:
Die Erben von US-Aktien in Ländern mit moderneren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind nicht von der US-Erbschaftssteuer betroffen; in Deutschland beispielsweise betrifft die Steuer Nachlässe nur dann, wenn sich darin amerikanische Immobilien oder Betriebsstätten befinden.