(30.05.2023, 22:55)minenfuchs schrieb: Im hier zitierten Expertenthread haben wir auch Fälle ausgekramt, die die Finanzgerichte direkt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt haben. Bei der Bindingsteuer ist die Rechtslage eindeutig - völlig sicher verfassungswidrig. Wenn ein Finanzrichter also dennoch den Fall zum BFH schickt, macht er sich lächerlich oder extrem klar deutlich, dass er einen hohen Posten in der SPD will.
Du scheinst völlig neu in der Materie zu sein denn
"Auf dem Meer und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
Was Dir (und mir BTW) völlig klar erscheint heisst noch lange nicht das es auch so entschieden wird.