
RE: Vermögenswirksame Leistungen
| 30.01.2019, 19:15 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2019, 19:16 von Guhu.)(25.01.2019, 17:57)Vahana schrieb:(25.01.2019, 14:24)Guhu schrieb:(25.01.2019, 14:00)Ca$hmandt schrieb: ich, aktienfonds...
Fonds würde ich da wegen der Gebühren nicht nehmen, sondern ETF.
https://www.justetf.com/de/news/etf/so-l...-etfs.html
Nur wie besparst du ETF über den Arbeitgeber?
Der Kann ja nicht in unserem Namen bei den Brokern Käufe tätigen.
(30.01.2019, 16:46)OJ@Y schrieb: VWL bzw. auch VL genannt, geht auch über eine Direktversicherung beim AG !
Der Umweg über eine DV macht Sinn, da sonst die vom AG gezahlten VL-Beiträge
voll der Besteuerung sowie den Sozialabgaben unterliegen.
Damit kann bis zur Hälfte des zusatzlohnes wieder als Abzugsposten wirken.
Wird der VL-Betrag nun Alternativ in eine DV gezahlt, sind die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze Steuerfrei !
Ojay
.. dann sollte man aber berücksichtigen, dass bei Auszahlung das ganze der Sozialversicherung unterliegt. Und das ist besonders blöd, wenn man sowieso über der BBM ist.
Und die DV unterliegt bei Zahlung der Pauschalsteuer.