Das alles passierte nach "Leistungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto (§27 KStG)"
Ohne mich jetzt ins Detail eingelesen zu haben, aber ich denke das unterliegt keiner Steuer beim Aktionär weil es schon im Unternehmen versteuert wurde.
Ohne mich jetzt ins Detail eingelesen zu haben, aber ich denke das unterliegt keiner Steuer beim Aktionär weil es schon im Unternehmen versteuert wurde.
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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht